Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H). 

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Hundesteuerbefreiung

Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H). 

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