Hundesteuerbefreiung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H).
Nutzen Sie hierfür den passenden Online-Befreiungsantrag!
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H).
Nutzen Sie hierfür den passenden Online-Befreiungsantrag!