Der Gemeinderat hat am 16.03.2016 einstimmig Richtlinien für die Verwendung des Gemeindewappens, des Logos der Gemeinde Everswinkel und des Schriftzuges GEMEINDE EVERSWINKEL beschlossen. Damit ist – wie in anderen Kommunen auch – eine tragfähige und verlässliche Grundlage für künftige Entscheidungen über die Verwendung der einzelnen Elemente geschaffen worden. Die neuen Richtlinien unterscheiden jetzt deutlich zwischen der Nutzung von Wappen, Logo und Schriftzug der Gemeinde Everswinkel.

Das Gemeindewappen ist nämlich ein Hoheitszeichen. Das Recht zur Führung dieses Wappens wurde der Gemeinde Everswinkel 1962 eigens durch den Innenminister verliehen. Schriftstücke und Druckwerke erhalten durch das Wappen amtlichen Charakter, und im Gemeindesiegel dient es zur Beglaubigung von Urkunden. Es darf darum ausschließlich durch die Gemeinde bzw. in ihrem Auftrag verwendet werden. Ein Beispiel hierfür wäre etwa eine Broschüre, in der alle Wappen des Kreises Warendorf dargestellt werden. Das Wappen wird also künftig nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen Dritten zur Verfügung gestellt.

Dafür gibt es aber das Logo, bei dem das Wappen und der Schriftzug GEMEINDE EVERSWINKEL in weißer Schrift auf rotem Grund nebeneinander stehen. Örtliche Vereine und Organisationen können die Nutzung dieses Logos schriftlich beantragen. Da das Wappen auch hier die Nähe zur Gemeinde Everswinkel nahelegt, wird das Logo am ehesten dann zum Einsatz kommen, wenn die Gemeinde Everswinkel Partner einer Einrichtung oder Veranstaltung ist. Eine Verwendung im Rahmen von gewerblichen oder politischen Zusammenhängen ist dagegen vollständig ausgeschlossen.

Großzügiger sind die Regelungen für die Nutzung des Schriftzuges GEMEINDE EVERSWINKEL.

Örtliche Vereine und Organisationen können ihn jederzeit nutzen, um ihrer Verbundenheit mit ihrem Ort Ausdruck zu verleihen – und zwar ohne einen Antrag zu stellen. Auch Gewerbetreibende, die im Rahmen ihrer Marketingmaßnahmen ihre Zugehörigkeit zu Everswinkel zeigen möchten, können den Schriftzug nutzen. Wollen sie den Schriftzug jedoch auf einem Produkt anbringen, so müssen sie sich zuvor ihr Vorhaben genehmigen lassen.

Für alle Anwendungen gilt natürlich: Logo und Schriftzug dürfen nur in der festgelegten Form und Farbe verwendet werden, damit der Wiedererkennungswert auch erhalten bleibt.

Ortsrecht

  • Richtlinien zur Verwendung des Wappens, des Logos und des Schriftzuges der Gemeinde Everswinkel

Zuständige Stelle

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-218
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Wappen der Gemeinde Everswinkel - Nutzung


Der Gemeinderat hat am 16.03.2016 einstimmig Richtlinien für die Verwendung des Gemeindewappens, des Logos der Gemeinde Everswinkel und des Schriftzuges GEMEINDE EVERSWINKEL beschlossen. Damit ist – wie in anderen Kommunen auch – eine tragfähige und verlässliche Grundlage für künftige Entscheidungen über die Verwendung der einzelnen Elemente geschaffen worden. Die neuen Richtlinien unterscheiden jetzt deutlich zwischen der Nutzung von Wappen, Logo und Schriftzug der Gemeinde Everswinkel.

Das Gemeindewappen ist nämlich ein Hoheitszeichen. Das Recht zur Führung dieses Wappens wurde der Gemeinde Everswinkel 1962 eigens durch den Innenminister verliehen. Schriftstücke und Druckwerke erhalten durch das Wappen amtlichen Charakter, und im Gemeindesiegel dient es zur Beglaubigung von Urkunden. Es darf darum ausschließlich durch die Gemeinde bzw. in ihrem Auftrag verwendet werden. Ein Beispiel hierfür wäre etwa eine Broschüre, in der alle Wappen des Kreises Warendorf dargestellt werden. Das Wappen wird also künftig nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen Dritten zur Verfügung gestellt.

Dafür gibt es aber das Logo, bei dem das Wappen und der Schriftzug GEMEINDE EVERSWINKEL in weißer Schrift auf rotem Grund nebeneinander stehen. Örtliche Vereine und Organisationen können die Nutzung dieses Logos schriftlich beantragen. Da das Wappen auch hier die Nähe zur Gemeinde Everswinkel nahelegt, wird das Logo am ehesten dann zum Einsatz kommen, wenn die Gemeinde Everswinkel Partner einer Einrichtung oder Veranstaltung ist. Eine Verwendung im Rahmen von gewerblichen oder politischen Zusammenhängen ist dagegen vollständig ausgeschlossen.

Großzügiger sind die Regelungen für die Nutzung des Schriftzuges GEMEINDE EVERSWINKEL.

Örtliche Vereine und Organisationen können ihn jederzeit nutzen, um ihrer Verbundenheit mit ihrem Ort Ausdruck zu verleihen – und zwar ohne einen Antrag zu stellen. Auch Gewerbetreibende, die im Rahmen ihrer Marketingmaßnahmen ihre Zugehörigkeit zu Everswinkel zeigen möchten, können den Schriftzug nutzen. Wollen sie den Schriftzug jedoch auf einem Produkt anbringen, so müssen sie sich zuvor ihr Vorhaben genehmigen lassen.

Für alle Anwendungen gilt natürlich: Logo und Schriftzug dürfen nur in der festgelegten Form und Farbe verwendet werden, damit der Wiedererkennungswert auch erhalten bleibt.

Ortsrecht

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Logo der Gemeinde Everswinkel - Nutzung, Schriftzug der Gemeinde Everswinkel - Nutzung, Wappen, Logo und Schriftzug der Gemeinde Everswinkel https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/372/show
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