Wahlen
Die Gemeinde Everswinkel ist für die Durchführung folgender Wahlen zuständig:
- Europawahl (alle 5 Jahre)
- Kommunalwahlen: Wahl des Kreistages und Gemeinderates, Wahl des Landrates und Bürgermeisters (alle 5 Jahre)
- Bundestagswahlen (alle 4 Jahre)
- Landtagswahlen (alle 5 Jahre)
Die Ergebnisse der letzten Wahlen
für die Gemeinde Everswinkel finden Sie hier.
Wahlhelfer/in
Wenn Sie uns als Wahlhelfer/in bei einer Wahl unterstützen möchten, informieren Sie sich bitte hier.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW, LWahlO NRW)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)