Vom Grundsatz soll das Wahlrecht am Wahltag im Wahllokal ausgeübt werden.

Sollten Sie aber aus beruflichen Gründen, infolge von Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens, sonst Ihres körperlichen Zustandes wegen oder wegen Abwesenheit nicht am Wahltag das Wahllokal aufsuchen können, können Sie Briefwahl beantragen.

Nutzen Sie für einen schriftlichen Antrag die Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie vor jeder Wahl erhalten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein entsprechender Antrag abgedruckt. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist. Fehlen darf auch nicht Ihre eigenhändige Unterschrift. Wahlscheinanträge, die der Gemeinde Everswinkel auf dem Postweg zugeleitet werden, sollten unbedingt in einem ausreichend frankierten Umschlag zurück geschickt werden.

Die Schriftform ist auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail gewahrt. Geben Sie dann bitte neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift auch Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Stimmbezirksnummer und Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.

Auch ein mündlicher Antrag ist möglich, eine fernmündliche Antragstellung ist jedoch nicht zugelassen.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass dazu eine Berechtigung besteht. Auch dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nicht an einen anderen als die/den Wahlberechtigte/-n, ausgehändigt werden, die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen wird durch eine schriftliche Vollmacht angezeigt.

Alle, die ihre eigenen Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abholen, haben Gelegenheit, gleich an Ort und Stelle zu wählen. Bitte bringen Sie auch dazu ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Wer durch Briefwahl wählt, sollte darauf achten, den Wahlbriefumschlag rechtzeitig wieder an die Gemeinde Everswinkel zu senden. Der Endtermin wird vor jeder Wahl in der lokalen Presse bekannt gegeben.

Formulare

  • Wahlscheinantrag -  nutzen Sie entweder die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder den Online-Wahlschein auf der Startseite unserer Homepage.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Die jeweiligen Wahlgesetze und Wahlordnungen