Vom Grundsatz soll das Wahlrecht am Wahltag im Wahllokal ausgeübt werden.

Sollten Sie aber aus persönlichen Gründen nicht am Wahltag das Wahllokal aufsuchen können, können Sie Briefwahl beantragen.

Nutzen Sie für einen schriftlichen Antrag die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie vor jeder Wahl erhalten. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist. Fehlen darf auch nicht Ihre eigenhändige Unterschrift. Wahlscheinanträge, die der Gemeinde Everswinkel auf dem Postweg zugeleitet werden, sollten unbedingt in einem ausreichend frankierten Umschlag zurück geschickt werden.

Die Schriftform ist auch durch E-Mail gewahrt. Geben Sie dann bitte neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift auch Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Stimmbezirksnummer und Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.

Auch ein mündlicher Antrag ist möglich, eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zugelassen.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass dazu eine Berechtigung besteht. Auch dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nicht an einen anderen als die/den Wahlberechtigte/-n, ausgehändigt werden, die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen wird durch eine schriftliche Vollmacht angezeigt.

Alle, die ihre eigenen Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abholen, haben Gelegenheit, gleich an Ort und Stelle zu wählen. Bitte bringen Sie auch dazu ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Wer durch Briefwahl wählt, sollte darauf achten, den Wahlbriefumschlag rechtzeitig wieder an die Gemeinde Everswinkel zu senden.

 

Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025

  • Das Briefwahlbüro befindet sich im Ratsaal des Rathauses und wird am 10.02.2025 für Sie geöffnet.
  • Die Briefwahlunterlagen können erst zugesandt werden, sobald die Stimmzettel dem Wahlbüro vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab dem 10.02.2025 erfolgen.

Formulare

  • Wahlscheinantrag -  nutzen Sie entweder die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder den Online-Wahlschein auf der Startseite unserer Homepage.
  • Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 13.01.2025 00:00 Uhr bis 18.02.2025 08:00 Uhr.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Die jeweiligen Wahlgesetze und Wahlordnungen