Spätestens drei Wochen vor einer Wahl benachrichtigt die Gemeinde alle Wahlberechtigten schriftlich, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte.

Wahlberechtigte, die keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich zur Klärung, ob sie im Wählerverzeichnis stehen, umgehend an die Gemeinde wenden.

Auf der Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie weitere Informationen: das Wahllokal, in dem Sie Ihre Stimme am Wahltag abgeben können, sowie den Zeitraum, während dem das Wahllokal geöffnet ist. Darüber hinaus enthält die Wahlbenachrichtigung Hinweise zur Briefwahl und einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.

Bringen Sie bitte am Wahltag unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis zur Stimmabgabe mit.


Rechtsgrundlagen allgemein

  • Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
  • Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO)
  • Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NRW, LWO NRW)
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
  • Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)