Wahlen: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelfer*innen gesucht
Sie sind wahlberechtigt und möchten gerne mehr als nur ein „Kreuz“ machen?
Dann melden Sie sich bei uns!
Demokratische Wahlen benötigen die ehrenamtliche Mithilfe durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Everswinkel.
Allein für die Besetzung der je nach Wahl bis zu 13 Everswinkeler Wahllokale werden bis zu 78 freiwillige Wahlhelfer/innen benötigt. Außerdem werden zusätzlich noch mehrere Briefwahlvorstände gebildet, für die ebenfalls jeweils sechs Wahlhelfer/innen benötigt werden.
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der die ordnungsgemäße und geheime Stimmabgabe sicherstellt. Zu einem Wahlvorstand gehören der/die Wahlvorsteher/in, sein/e Stellvertreter/in sowie die Schriftführerin.
Wann und wo?
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind Sie am Vor- oder Nachmittag anwesend, um die Stimmzettel in den Wahllokalen auszugeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger zu beobachten sowie nach Schließung des Wahllokals bei der Stimmenauszählung mitzuwirken. Als Anerkennung dafür erhalten Sie ein kleines Erfrischungsgeld.
Wer kann Wahlhelfer/in werden?
Hier gibt es je nach Art der Wahl Unterschiede. Grundsätzlich gilt, sie müssen wahlberechtigt sein. Zudem dürfen Sie – je nach Wahl – nicht selbst Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein. Das Wahlamt der Gemeinde Everswinkel gibt Ihnen gerne genaue Auskunft.
Außerdem unterstützt die Gemeinde Everswinkel die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, indem sie sie auf ihr Ehrenamt vorbereitet. Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden im Vorfeld im Rathaus informiert. Entsprechendes Informations- und Anleitungsmaterial wird Ihnen zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie uns bei einer Wahl unterstützen möchten können sich mit dem Onlineformular als Wahlhelfer/in anmelden. Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld.
Auskunft erhalten Sie unter den oben genannten Kontaktdaten.
Voraussetzungen
- Wahlberechtigung
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)