Zum 80., 90., 100. und jedem weiteren Geburtstag gratuliert der Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter persönlich. Die Gemeinde Everswinkel setzt sich vorher mit den Jubilaren bzw. deren Angehörigen in Verbindung, um Form, Termin, Ort und Uhrzeit abzusprechen.

Auch Jubelpaare, die ihre Goldene, Diamantene, Eiserne, Gnaden- oder Kronjuwelenhochzeit feiern, werden vom Bürgermeister bzw. einem seiner Stellvertreter persönlich beglückwünscht. Wurde eine Ehe seinerzeit beim Everswinkeler Standesamt geschlossen, dann kann die Gemeindeverwaltung die anstehende Jubelhochzeit selbst ermitteln. Wer jedoch in einem anderen Ort geheiratet hat, den bitten wir, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Übrigens: Die Goldene Hochzeit wird nach 50, die Diamantene Hochzeit nach 60, die Eiserne Hochzeit nach 65, die Gnadenhochzeit nach 70 und die Kronjuwelenhochzeit nach 75 Ehejahren gefeiert.

Zuständige Stelle

Haupt-, Personal- und Schulamt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Ansprechpartner