Wer ein Grundstück erwirbt, kann erst dann als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, wenn die Gemeinde Everswinkel bescheinigt hat, dass sie ein nach den gesetzlichen Vorschriften bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausübt bzw. ein solches Vorkaufsrecht nicht besteht. Darum müssen alle Kaufverträge zunächst der Gemeinde Everswinkel zur Prüfung vorgelegt werden. Die geschieht in der Regel direkt über den Notar.

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht zum Beispiel, wenn Flächen in einem Bebauungsplan für eine öffentliche Nutzung als Straße oder Grünfläche vorgesehen sind.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Baugesetzbuch (BauGB)

Kosten

  • 25,00 € laut Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Everswinkel

Zuständige Stelle

Amt für Planen, Bauen, Umwelt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-307
E-Mail senden

Ansprechpartner

Vorkaufsrecht


Wer ein Grundstück erwirbt, kann erst dann als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, wenn die Gemeinde Everswinkel bescheinigt hat, dass sie ein nach den gesetzlichen Vorschriften bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausübt bzw. ein solches Vorkaufsrecht nicht besteht. Darum müssen alle Kaufverträge zunächst der Gemeinde Everswinkel zur Prüfung vorgelegt werden. Die geschieht in der Regel direkt über den Notar.

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht zum Beispiel, wenn Flächen in einem Bebauungsplan für eine öffentliche Nutzung als Straße oder Grünfläche vorgesehen sind.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • 25,00 € laut Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Everswinkel
https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/398/show
Amt für Planen, Bauen, Umwelt
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-307

Herr

Reher

02582 88-307

Frau

Roer

02582 88-306