Wer ein Grundstück erwirbt, kann erst dann als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, wenn die Gemeinde Everswinkel bescheinigt hat, dass sie ein nach den gesetzlichen Vorschriften bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausübt bzw. ein solches Vorkaufsrecht nicht besteht. Darum müssen alle Kaufverträge zunächst der Gemeinde Everswinkel zur Prüfung vorgelegt werden. Die geschieht in der Regel direkt über den Notar.

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht zum Beispiel, wenn Flächen in einem Bebauungsplan für eine öffentliche Nutzung als Straße oder Grünfläche vorgesehen sind.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Baugesetzbuch (BauGB)

Kosten

  • 25,00 € laut Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Everswinkel