Die Gemeindekasse erledigt alle Kassengeschäfte der Gemeinde Everswinkel. Zu ihren Aufgaben gehören

  • die Führung der Finanzrechenung (Element des Neuen Kommunalen Finanzmanagements),
  • die Zahlungsabwicklung für alle Einnahmen und Ausgaben,
  • das Liquiditätsmanagement,
  • die Verwahrung von Wertgegenständen,
  • das Mahnwesen einschließlich der Festsetzung von Nebenforderungen, Gebühren und Kosten

Die Gemeindekasse wickelt den gesamten Zahlungsverkehr aus Kosten- und Sicherheitsgründen soweit wie möglich unbar ab. Bitte vergessen Sie bei Überweisungen nicht, Ihren Namen und den Grund Ihrer Zahlung anzugeben. Bei wiederkehrenden Forderungen wie z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbe- oder Hundesteuer hat es sich bewährt, diese bequem mittels SEPA-Lastschriftverfahren zu begleichen.

Selbstverständlich können Sie Einzahlungen aber auch in bar und kostenfrei leisten, beziehungsweise Barauszahlungen entgegennehmen. Die Gemeindekasse im 1. Stock des Rathauses ist morgens für Sie geöffnet.

Übrigens nimmt die Gemeindekasse innerhalb des Gemeindegebietes Everswinkel auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr. D.h. wenn Sie z.B. auch nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung eine Steuerschuld nicht begleichen, wird Sie ein gemeindlicher Vollstreckungsbeamter besuchen, der die gleichen Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher hat.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gemeindekassenverordnung NW

Zuständige Stelle

Gemeindekasse
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-0
E-Mail senden

Ansprechpartner

Dokumente

Gemeindekasse
Die Gemeindekasse erledigt alle Kassengeschäfte der Gemeinde Everswinkel. Zu ihren Aufgaben gehören
  • die Führung der Finanzrechenung (Element des Neuen Kommunalen Finanzmanagements),
  • die Zahlungsabwicklung für alle Einnahmen und Ausgaben,
  • das Liquiditätsmanagement,
  • die Verwahrung von Wertgegenständen,
  • das Mahnwesen einschließlich der Festsetzung von Nebenforderungen, Gebühren und Kosten

Die Gemeindekasse wickelt den gesamten Zahlungsverkehr aus Kosten- und Sicherheitsgründen soweit wie möglich unbar ab. Bitte vergessen Sie bei Überweisungen nicht, Ihren Namen und den Grund Ihrer Zahlung anzugeben. Bei wiederkehrenden Forderungen wie z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbe- oder Hundesteuer hat es sich bewährt, diese bequem mittels SEPA-Lastschriftverfahren zu begleichen.

Selbstverständlich können Sie Einzahlungen aber auch in bar und kostenfrei leisten, beziehungsweise Barauszahlungen entgegennehmen. Die Gemeindekasse im 1. Stock des Rathauses ist morgens für Sie geöffnet.

Übrigens nimmt die Gemeindekasse innerhalb des Gemeindegebietes Everswinkel auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr. D.h. wenn Sie z.B. auch nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung eine Steuerschuld nicht begleichen, wird Sie ein gemeindlicher Vollstreckungsbeamter besuchen, der die gleichen Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher hat.

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  • Gemeindekassenverordnung NW
Zahlungsverkehr https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/413/show
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Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0

Frau

Adolf

02582 88-212