Wenn Sie vergessen haben, fällige Beträge (z.B. für Grundbesitzabgaben, Gewerbe- oder Hundesteuer) rechtzeitig zu überweisen, so erhalten Sie von der Kasse der Gemeinde Everswinkel eine Mahnung.

Die Gemeinde Everswinkel ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen mit der Mahnung Säumniszuschläge zu berechnen. Zusätzlich dazu wird eine Mahngebühr fällig.  Die Nichtbeachtung von Zahlungsterminen kann also unter Umständen ganz schön teuer werden. Dabei können Sie das lästige Überwachen von Zahlungsfristen leicht vermeiden. Bei wiederkehrenden Forderungen hat es sich bewährt, diese bequem mittels SEPA-Lastschriftverfahren zu begleichen.

Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie gezahlt haben?

Dann prüfen Sie bitte zuerst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Hier muss unbedingt das Kassenzeichen eingetragen sein, das Ihnen in der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilt wurde. Ohne diese Angabe ist es für die Gemeindekasse unmöglich, den Betrag korrekt zu buchen. Bitte prüfen Sie auch, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.

Gelegentlich kommt es vor, dass sich eine Überweisung und die Mahnung überschneiden. In der Mahnung finden Sie das Datum angegeben, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden. Säumniszuschläge müssen Sie dann möglicherweise trotzdem zahlen, denn bevor eine Mahnung abgeschickt wird, ist bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen.

Die Gemeindekasse nimmt innerhalb des Gemeindegebietes Everswinkel auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr. D.h. wenn Sie z.B. auch nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung eine Steuerschuld nicht begleichen, wird Sie ein gemeindlicher Vollstreckungsbeamter besuchen, der die gleichen Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher hat.

Übrigens: Eine Mahnung erhalten Sie immer nur, wenn es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen wie Abwassergebühr, Grundbesitzabgaben oder Hundesteuer handelt. Wenn es sich um privatrechtliche Forderungen der Gemeinde Everswinkel handelt (wie z.B. Schadenersatz wegen Sachbeschädigung oder Pacht), verhält sich die Gemeindekasse wie ein privater Gläubiger. Zunächst erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung. Im nächsten Schritt kann die Gemeinde Everswinkel dann beim Amtsgericht Hagen den Mahnbescheid beantragen. In jedem Fall ist das Vorgehen der Gemeindekasse auch hier mit weiteren Kosten für den Zahlungspflichtigen verbunden.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG)
  • Abgabenordnung (AO)

Kosten

Mahngebühr

  • Bei einer Forderung bis 149,99 Euro: 6,00 Euro.
  • Bei Forderungen ab 150,00 Euro erhöht sich die Mahngebühr um zusätzlich 1,00 Euro pro 100,00 Euro

Säumniszuschläge

  • Je angefangen Monat der Säumnis 1% der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Forderung