Die Kasse der Gemeinde Everswinkel nimmt innerhalb des Gemeindegebietes auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr. D.h. wenn Sie auch nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung z.B. eine Steuerschuld nicht begleichen, wird Sie ein gemeindlicher Vollstreckungsbeamter besuchen, der die gleichen Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher hat.

Gepfändet werden können

  • bewegliche Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
  • das Einkommen beim Arbeitgeber,
  • Guthaben auf Konten bei Geldinstituten sowie
  • jegliche anderen verwertbaren Rechte

Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt.

Der hier beschriebene Vorgang bezieht sich auf öffentlich-rechtliche Forderungen wie Grundsteuer, Grundbesitzabgaben oder Hundesteuer. Wenn es sich um privatrechtliche Forderungen der Gemeinde Everswinkel handelt (wie z.B. Schadenersatz wegen Sachbeschädigung oder Pacht), verhält sich die Gemeindekasse wie ein privater Gläubiger. Zunächst erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung. Im nächsten Schritt kann die Gemeinde Everswinkel dann beim Amtsgericht Hagen den Mahnbescheid beantragen. Sofern Sie dann immer noch nicht zahlen, wird beim Amtsgericht Hagen der Vollstreckungsbescheid beantragt und durch den Gerichtsvollzieher vollzogen.

Übrigens: Die Gemeinde Everswinkel vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Everswinkel, sondern im Rahmen der Amtshilfe auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (z.B. andere Städte/Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u.a.).

In jedem Fall kommen auf den Zahlungspflichtigen weitere Kosten zu: Pfändungsgebühren fallen an sowie verschiedene andere Kosten, die alle zusammen mit der Hauptforderung beglichen werden müssen.

So weit sollte es nach Möglichkeit nicht kommen. Zahlen Sie fristgemäß – spätestens nach der Mahnung – oder sprechen Sie rechtzeitig mit den Mitarbeiter/innen der Gemeindekasse, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG)

Kosten

  • Bis einschließlich 50,00 Euro beträgt die Pfändungsgebühr 20,00 Euro,
  • Bei Forderungen von über 50,00 Euro erhöht sich die Pfändungsgebühr um zusätzlich 1,00 Euro pro 100,00 Euro

Zuständige Stelle

Gemeindekasse
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

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