Die Reinigung der Straßen und Gehwege (Sommerreinigung) sowie den Winterdienst führt die Gemeinde auf allen verkehrswichtigen Straßen in der Ortslage durch (z.B. Durchgangsstraßen, Gewerbegebiete). Auf allen anderen Straßen, insbesondere den Anliegerstraßen, ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen worden.

Weitere Leistungen werden insbesondere im Winterdienst auf den Straßen erbracht, auf denen die Schulwege verlaufen.

Für die Kosten der Straßenreinigung erhebt die Gemeinde Everswinkel als Gegenleistung eine Benutzungsgebühr für die Sommerreinigung und eine Benutzungsgebühr für den Winterdienst jeweils nach den Vorschriften des KAG und der Gebührensatzung.

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die durch die zu reinigende Straße erschlossen werden. Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Grundstücksgröße des Grundstückes (m² Fläche).

Ortsrecht

  • Satzung über die Straßenreinigung
  • Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Straßenreinigungsgesetz

Kosten

Die Gebühren für die Straßenreinigung ab dem 01.01.2024:

Die Benutzungsgebühr für die Sommerreinigung beträgt 0,06 € je m².
Die Benutzungsgebühr für den Winterdienst beträgt 0,03 € je m².

Die Gebühren werden mit dem Bescheid über Steuern und Abgaben (Abgabenbescheid) festgesetzt.

Zuständige Stelle

Steuern, Gebühren, Abgaben
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

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Ansprechpartner

Straßenreinigungsgebühr


Die Reinigung der Straßen und Gehwege (Sommerreinigung) sowie den Winterdienst führt die Gemeinde auf allen verkehrswichtigen Straßen in der Ortslage durch (z.B. Durchgangsstraßen, Gewerbegebiete). Auf allen anderen Straßen, insbesondere den Anliegerstraßen, ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen worden.

Weitere Leistungen werden insbesondere im Winterdienst auf den Straßen erbracht, auf denen die Schulwege verlaufen.

Für die Kosten der Straßenreinigung erhebt die Gemeinde Everswinkel als Gegenleistung eine Benutzungsgebühr für die Sommerreinigung und eine Benutzungsgebühr für den Winterdienst jeweils nach den Vorschriften des KAG und der Gebührensatzung.

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die durch die zu reinigende Straße erschlossen werden. Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Grundstücksgröße des Grundstückes (m² Fläche).

Ortsrecht

  • Satzung über die Straßenreinigung
  • Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Straßenreinigungsgesetz

Die Gebühren für die Straßenreinigung ab dem 01.01.2024:

Die Benutzungsgebühr für die Sommerreinigung beträgt 0,06 € je m².
Die Benutzungsgebühr für den Winterdienst beträgt 0,03 € je m².

Die Gebühren werden mit dem Bescheid über Steuern und Abgaben (Abgabenbescheid) festgesetzt.

https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/431/show
Steuern, Gebühren, Abgaben
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel

Frau

Dieckmann

02582 88-208
dieckmann@everswinkel.de