Die Gewerbesteuer ist eine Real- bzw. Objektsteuer, die für einen Gewerbebetrieb erhoben wird. Begünstigt bzw. hebeberechtigt ist die Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat. Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Steuermessbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wird. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt sich die an die Gemeinde zu zahlende Gewerbesteuer. 

420 % beträgt der Gewerbesteuerhebesatz in der Gemeinde Everswinkel derzeit.

Die Gewerbesteuer ist die größte und daher wichtigste Einnahmequelle einer Kommune. Besteuert wird der Gewerbeertrag, weshalb die Gewerbesteuer auch als Gewerbeertragssteuer bezeichnet wird. Damit wird zugleich deutlich, dass das Gewerbesteueraufkommen stark konjunkturabhängig ist.

Ortsrecht

  • Haushaltssatzung des laufenden Kalenderjahres

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
  • Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV)