Für jeden Grundbesitz im Gebiet der Gemeinde Everswinkel wird eine Grundsteuer erhoben. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A (agrarisch), die auf landwirtschaftliche genutzte Grundstücke erhoben wird, und Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden. Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag aus dem Wert und der Beschaffenheit von Grundstück bzw. Gebäude und schafft damit die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Grundsteuer. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt sich die an die Gemeinde zu zahlende Grundsteuer. Für die Finanzplanung der Gemeinde Everswinkel ist die Grundsteuer als eine verlässliche Größe von Bedeutung.

Derzeit betragen die Hebesätze:

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 255 %
  • Grundsteuer B für Gründstücke 510 %


Ortsrecht

  • Haushaltssatzung des laufenden Kalenderjahres

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Grundsteuergesetz (GrStG)