Das Gebiet der Gemeinde Everswinkel wird von Bächen und Gräben durchzogen. Die Unterhaltung dieser Gewässer – also ihre Pflege und Entwicklung - führen die zwei Wasser- und Bodenverbände Albersloh-Rinkerode und Warendorf-Süd durch.

Durch die Änderung des Landeswassergesetzes werden die Gebühren rückwirkend ab 2019 neu festgesetzt. Das Einzugsgebiet von Gewässern erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Alle Grundstückseigentümer müssen diese Gebühr entrichten, egal ob im Außenbereich oder in der bebauten Ortslage. Ebenfalls ist im Gesetz geregelt, dass 90 % der Gebühren auf die versiegelte Fläche zu verteilen sind und 10 % auf die unversiegelte Fläche.

Maßstab für die Berechnung der Gebühren ist die Grundstücksfläche in m².


Ortsrecht

  • Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Gemeinde Everswinkel

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landeswassergesetz (LWG NRW)
  • Kommunalabgabengesetz (KAG)

Kosten

Die Gebühren für die Gewässerunterhaltung ab dem 01.01.2024:

Für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr: 0,02791 €

Für unbefestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr: 0,00019 €