Als kommunale Abfallentsorgungseinrichtung sammelt und befördert die Gemeinde Everswinkel Abfälle, die in ihrem Gebiet anfallen. Um ihre Kosten zu decken, erhebt sie für diese öffentliche Abfallentsorgung Gebühren, die sich nach der Art und Zahl der Abfallbehälter richten.

Ortsrecht

  • Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Everswinkel
  • Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Everswinkel

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landesabfallgesetz (LAbfG)
  • Kommunalabgabengesetz (KAG)

Kosten

Stand: 2024

Restabfallgefäß
80 Liter = 144,25 €
120 Liter = 216,37 €
240 Liter = 432,75 €
1.100 Liter = 1.983,42 €

Bioabfallgefäß
80 Liter = 83,24 €
120 Liter = 124,87 €
240 Liter = 249,73 €

Papiertonne
240 Liter  = kostenlos

Gelbe Tonne für Leichtverpackung
240 Liter = kostenlos

Für die Auslieferung von Müllgefäßen durch den Bauhof der Gemeinde Everswinkel wird eine Pauschale Gebühr von 10,00 € je Antrag erhoben. Diese Gebühr kann entweder im Rathaus entrichtet werden oder aber Sie überweisen den Betrag auf folgende Bankverbindung: DE 78 4005 0150 0002 0012 20 (Sparkasse Münsterland Ost).