Jede Schülerin und jeder Schüler einer öffentlichen Schule erhält vom Schulträger Lernmittel wie z.B. Schulbücher und Unterrichtsmaterialien. Welche Schulbücher die Schüler im Einzelnen bekommen, wird von den Schulen jeweils zum Ende des vorherigen Schuljahres festgelegt.

Von den Erziehungsberechtigten muss ein Eigenanteil erbracht werden, d. h. es müssen Bücher auf eigene Kosten beschafft werden. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen:

So sind Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) von diesem Eigenanteil gesetzlich freigestellt. Der Eigenanteil wird von der Gemeinde Everswinkel übernommen.

Außerdem übernimmt die Gemeinde Everswinkel als freiwillige Leistung den Eigenanteil für Schüler, deren Erziehungsberechtigte Arbeitslosengeld II (SGB II Leistungen) beziehen.

Bitte kommen Sie persönlich ins Rathaus, um sich von Ihrem Eigenanteil befreien zu lassen, und vergessen Sie nicht, die Schulbuchliste(n) der entsprechenden Schule(n) mitzubringen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Schulgesetz NRW
  • Lernmittelfreiheitsgesetz (LFG)
  • Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 3 Absatz 1 Lernmittelfreiheitsgesetz (VOzLFG)

Unterlagen

  • Schulbuchliste der Schule

Zuständige Stelle

Haupt-, Personal- und Schulamt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Ansprechpartner