Als Trägerin der beiden Grundschulen sowie der Verbundschule kümmert sich die Gemeinde Everswinkel auch um die Beförderung der Schülerinnen und Schüler. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Schulkinder fahren mit den gemeindeeigenen Schulbussen,
  • oder sie benutzen den öffentlichen Linienverkehr und erhalten dafür eine Schülerfahrkarte. Diese zweite Möglichkeit wird dann gewählt, wenn der Wohnort in direkter Nähe zu einer entsprechenden Bushaltstelle liegt.


Einen Anspruch auf Beförderung bzw. eine Schülerfahrkarte haben Schülerinnen und Schüler, wenn ihr Schulweg

  • in den Klassen 1 - 4 länger als 2 km ist
  • in den Klassen 5 - 10 länger als 3,5 km ist.


Nachricht darüber, ob ihr Kind im Schulbuss der Gemeinde oder mit dem Linienbus fahren kann, erhalten Eltern im jeweiligen Schulsekretariat. Hier können die Schülerinnen und Schüler auch ihre Fahrkarten entgegennehmen.

Der „Schulweg“ wird übrigens definiert als der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule der entsprechenden Schulform oder dem Unterrichtsort.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Schulgesetz NRW

Zuständige Stelle

Haupt-, Personal- und Schulamt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-0
E-Mail senden

Ansprechpartner

Schülerbeförderung


Als Trägerin der beiden Grundschulen sowie der Verbundschule kümmert sich die Gemeinde Everswinkel auch um die Beförderung der Schülerinnen und Schüler. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Schulkinder fahren mit den gemeindeeigenen Schulbussen,
  • oder sie benutzen den öffentlichen Linienverkehr und erhalten dafür eine Schülerfahrkarte. Diese zweite Möglichkeit wird dann gewählt, wenn der Wohnort in direkter Nähe zu einer entsprechenden Bushaltstelle liegt.


Einen Anspruch auf Beförderung bzw. eine Schülerfahrkarte haben Schülerinnen und Schüler, wenn ihr Schulweg

  • in den Klassen 1 - 4 länger als 2 km ist
  • in den Klassen 5 - 10 länger als 3,5 km ist.


Nachricht darüber, ob ihr Kind im Schulbuss der Gemeinde oder mit dem Linienbus fahren kann, erhalten Eltern im jeweiligen Schulsekretariat. Hier können die Schülerinnen und Schüler auch ihre Fahrkarten entgegennehmen.

Der „Schulweg“ wird übrigens definiert als der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule der entsprechenden Schulform oder dem Unterrichtsort.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Schulgesetz NRW
Beförderung von Schulkindern https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/453/show
Haupt-, Personal- und Schulamt
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-0

Frau

Pieper

02582 88-217