Schülerbetreuung – Grundschulen
Beide Grundschulstandorte in der Gemeinde Everswinkel bieten verlässliche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder über Mittag und in den Nachmittagsstunden.
In Alverskirchen können die Kinder im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen „Verlässliche Schule von 8 bis 1“ und „13 plus“ bis 13.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr in der Schule bleiben. Unter der Leitung des Mütterzentrums Soziales Netzwerk gGmbH stehen vier Betreuerinnen zur Verfügung, die die Kinder professionell begleiten. Zu den gemeinsamen Aktivitäten im Nachmittagsangebot gehören ein Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung sowie Sport-, Spiel-, Bastel- und Werkangebote.
Am Standort Everswinkel findet die verlässliche Betreuung der Grundschulkinder im Rahmen der Maßnahmen „Verlässliche Schule von 8 bis 1“ montags bis freitags durchgehend von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bzw. „Offene Ganztagsgrundschule“ ebenfalls montags bis freitags durchgehend von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
Zu den Bausteinen des Betreuungsangebotes der „Offenen Ganztagsgrundschule“ gehören ein gemeinsames Mittagessen, eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung, unterschiedliche Förder- und Unterstützungsangebote sowie verschiedene Freizeitaktivitäten im kreativen, sportlichen und musischen Bereich.
Auch in den Osterferien, während drei Wochen der Sommerferien und die ganzen Herbstferien lang stehen die Türen der „Offenen Ganztagsgrundschule“ von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr offen. Gegen Beitrag können auch Kinder, die sonst nicht zur „Offenen Ganztagsgrundschule“ kommen, an der Ferienbetreuung teilnehmen.
Die Anmeldezeiten für die verschiedenen Betreuungsmodelle werden von den Grundschulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn bekannt gegeben.
Ortsrecht
Rechtsgrundlagen allgemein
- Schulgesetz NRW
Unterlagen
Für die Anmeldung zur „Offenen Ganztagsgrundschule“ benötigen Sie
- das ausgefüllte Anmeldeformular sowie
- eine verbindliche Erklärung zum Bruttojahresfamilieneinkommen.
Unterlagen für die Anmeldung zu den übrigen Betreuungsmaßnahmen erhalten Sie direkt bei den Grundschulen.
Kosten
Die Gebühren für die Maßnahmen „Verlässliche Schule von 8 bis 1“ und „13 plus“ entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.