Das Wohngeld ist eine Hilfestellung für Personen, deren eigenes Einkommen zu gering ist, um die Kosten für ihre Wohnung zu tragen.

Sofern Sie die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllen, können Sie

  • einen Mietzuschuss erhalten, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Untermieter sind, oder
  • einen Lastenzuschusses erhalten, wenn Sie als Eigentümer/-in Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

Übrigens können auch die Bewohner/-innen von Altenheimen unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Größe des Haushaltes, der Höhe des Familieneinkommens und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung. Das Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Kein Wohngeld erhalten alle, die ihre Unterkunftskosten bereits im Rahmen einer anderen staatlichen Leistung wie z.B. dem Arbeitslosengeld II oder dem Sozialgeld nach dem SGB II
erhalten.

Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Everswinkel. 

Hier können Sie das Wohngeld auch online beantragen.

>> ANTRAG AUF WOHNGELD ONLINE <<

Weitere Informationen  zum Thema Wohngeld stellt Ihnen das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen online zur Verfügung. Wohngeldformulare finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Wohngeldgesetz

Unterlagen

  • Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss)
  • Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Mietvertrag und Bescheinigung des Vermieters bzw. Nachweis der Belastungen bei Eigentum
  • je nach Einzelfall weitere Unterlagen (z.B. Rentenbescheide, Unterhaltsvereinbarungen usw.)

Kosten

- keine -

Wohngeld


Das Wohngeld ist eine Hilfestellung für Personen, deren eigenes Einkommen zu gering ist, um die Kosten für ihre Wohnung zu tragen.

Sofern Sie die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllen, können Sie

  • einen Mietzuschuss erhalten, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Untermieter sind, oder
  • einen Lastenzuschusses erhalten, wenn Sie als Eigentümer/-in Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

Übrigens können auch die Bewohner/-innen von Altenheimen unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Größe des Haushaltes, der Höhe des Familieneinkommens und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung. Das Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Kein Wohngeld erhalten alle, die ihre Unterkunftskosten bereits im Rahmen einer anderen staatlichen Leistung wie z.B. dem Arbeitslosengeld II oder dem Sozialgeld nach dem SGB II
erhalten.

Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Everswinkel. 

Hier können Sie das Wohngeld auch online beantragen.

>> ANTRAG AUF WOHNGELD ONLINE <<

Weitere Informationen  zum Thema Wohngeld stellt Ihnen das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen online zur Verfügung. Wohngeldformulare finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Wohngeldgesetz
  • Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss)
  • Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Mietvertrag und Bescheinigung des Vermieters bzw. Nachweis der Belastungen bei Eigentum
  • je nach Einzelfall weitere Unterlagen (z.B. Rentenbescheide, Unterhaltsvereinbarungen usw.)

- keine -

Mietzuschuss, Lastenzuschuss https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/458/show
Soziales, Wahlen, Sport, Kulturpflege
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-115

Frau

Keskin

02582 88-718

Frau

Hülsmann

02582 88-114