Wer als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden möchte, muss dazu einen Antrag stellen.

Hierzu bevollmächtigte Personen erhalten die erforderlichen Anträge auf Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland und weitere Unterlagen nach dem BVFG bei der Gemeinde Everswinkel.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) §§ 27, 28

Unterlagen

  • Angaben über die ausreisewilligen Personen zu Familienstand, Alter, Nationalität