Zahlt der andere Elternteil Ihres Kindes keinen oder nicht ausreichend Unterhalt, so können Sie für Ihr Kind beim Kreis Warendorf schriftlich Unterhaltsvorschuss beantragen. Unterhaltsvorschussleistungen werden maximal 72 Monate gezahlt. Sie enden immer, sobald das betreffende Kind 12 Jahre alt wird.

Ausführliche Informationen sowie ein Antragsformular, das Sie downloaden können, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf

Gerne können Sie Ihren Antrag auch beim Sozialamt abgeben; er wird dann an den Kreis Warendorf weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Unterhaltsvorschussleistungen


Zahlt der andere Elternteil Ihres Kindes keinen oder nicht ausreichend Unterhalt, so können Sie für Ihr Kind beim Kreis Warendorf schriftlich Unterhaltsvorschuss beantragen. Unterhaltsvorschussleistungen werden maximal 72 Monate gezahlt. Sie enden immer, sobald das betreffende Kind 12 Jahre alt wird.

Ausführliche Informationen sowie ein Antragsformular, das Sie downloaden können, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf

Gerne können Sie Ihren Antrag auch beim Sozialamt abgeben; er wird dann an den Kreis Warendorf weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Unterhaltsvorschuss https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/471/show
Amt für Ordnungswesen, Soziales, Wahlen, Sport und Kultur
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Frau

Keskin

02582 88-718