Unterhaltsvorschussleistungen
Zahlt der andere Elternteil Ihres Kindes keinen oder nicht ausreichend Unterhalt, so können Sie für Ihr Kind beim Kreis Warendorf schriftlich Unterhaltsvorschuss beantragen. Unterhaltsvorschussleistungen werden maximal 72 Monate gezahlt. Sie enden immer, sobald das betreffende Kind 12 Jahre alt wird.
Ausführliche Informationen sowie ein Antragsformular, das Sie downloaden können, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf.
Gerne können Sie Ihren Antrag auch beim Sozialamt abgeben; er wird dann an den Kreis Warendorf weitergeleitet.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)