Arbeitslosengeld II
Zum 01.01.2005 wurden die frühere Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt und die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eingeführt. Die Anwendung dieses neuen Gesetzes basiert auf dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Zuständig für die Erbringung der leistung nach dem SGB II ist das Jobcenter im Kreis Warendorf (vormals ARGE). Das Jobcenter unterhält im Rathaus der Gemeinde Everswinkel eine Anlaufstelle.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden erbracht in Form von
- Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit,
- Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, und
- Sachleistungen.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige).
In der Anlaufstelle Everswinkel gibt es keine offenen Sprechzeiten mehr.
Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin in den Räumen der Anlaufstelle Everswinkel, Am Magnusplatz 20.
Sammelruf Leistungsgewährung: Telefon 02581/53-5900
Sammelruf Vermittlung und Fallmanagement: Telefon 02581/53-5770
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
- Antrag auf Leistungen nach SGB II
- Bankverbindung
- Einkommensnachweis (Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Versorgungsbezüge, Arbeitslosengeldbescheid, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Kfz-Schein/-Brief
- Lohnsteuerkarte, Einkommens- bzw. Lohnsteuerbescheid oder Erklärung
- Mietbescheinigung/-vertrag/Untermietvertrag
- Nachweise über die Höhe des zu zahlenden Heizkostenabschlages/Stromabschlages
- Nachweis über Rückkaufswert zzgl. Dividenden und Überschußanteile der Lebensversicherung
- Personalausweis/Paß/Schwerbehindertenausweis
- Sparbuch/Festgeldkonto/Bausparverträge/Sparverträge etc.
- Unterhaltsurteil, Unterhaltsbeschluss, Unterhaltsvergleich u.a.
- Versicherungspolicen und letzte Zahlungsquittung