Zu den Aufgaben des Jobcenters im Kreis Warendorf (vormals ARGE SGB II) gehören die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in Arbeitsverhältnisse sowie ihre individuelle Beratung und Einzelbetreuung.

Jobcenter im Kreis Warendorf - Zentrale -
Waldenburger Straße 12
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-5601
Telefax: 02581 53-5676
E-Mail: Zentrale-Jobcenter@kreis-warendorf.de
www.jobcenter-warendorf.de

Als Empfänger von Arbeitslosengeld II, der in Alverskirchen oder Everswinkel lebt, werden Sie in den Räumen des Jobcenters Am Magnusplatz 20 beraten.

In der Anlaufstelle Everswinkel gibt es keine offenen Sprechzeiten mehr. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Sammelruf Leistungsgewährung: Telefon 02581/53-5900
Sammelruf Vermittlung und Fallmanagement: Telefon 02581/53-5770

E-Mail:
TeamWarendorf-Jobcenter@kreis-warendorf.de


Rechtsgrundlagen allgemein

  • Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II)