„Ehrenamt ist Ehrensache“


– unter diesem Slogan hat das Land NRW bereits im Jahr 2009 eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt, um bürgerschaftliches Engagement anzuerkennen und zu würdigen. Als Dankeschön für besonderes ehrenamtliches Engagement gibt es die kleinen goldenen scheckartenähnlichen „Ehrenkarten“ auch in Everswinkel.

Sie sind Ausdruck der Wertschätzung verbunden mit praktischem Nutzen: Denn mit der Ehrenamtskarte in der Hand kann man die Angebote vieler öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Das gilt auch für Handelsgeschäfte und die Gastronomie – und zwar landesweit.

Folgende Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Ehrenamtskarte:

  • Man muss sich mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren
  • und dabei ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung tätig sein.
  • Außerdem sollte die Tätigkeit bereits seit 2 Jahren ausgeführt werden.
  • Die Ehrenamtlichen müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde Everswinkel haben oder für eine gemeinwohlorientierte Einrichtung in Alverskirchen oder Everswinkel tätig sein.
  • Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollen in der Vergabe ausdrücklich eingeschlossen werden, um neuen Formen des ehrenamtlichen Engagements gerecht zu werden.

Die Ehrenamtskarte in Everswinkel ist 3 Jahre gültig. Eine Übersicht über die Vergünstigungen finden Sie hier.

Den Online-Antrag zur Ehrenamtskarte finden Sie hier Antrag Ehrenamtskarte.

Mitmachen – Vorschlagen – Partner werden

Schlagen Sie uns verdienstvolle ehrenamtliche Kräfte vor, die wir vielleicht noch gar nicht kennen. Oder unterstützen Sie das Ehrenamt in der Gemeinde Everswinkel und werden Sie selbst Partner der Ehrenamtskarte, indem Sie Karteninhaberinnen und –inhabern Vergünstigungen anbieten.

Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt der Gemeinde Everswinkel für Partner der Ehrenamtskarte.