Die Gemeinde Everswinkel fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Ferienerholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche.

Vorraussetzung ist, dass die Erholungsmaßnahme von einem öffentlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe veranstaltet wird. In den Genuss der Förderung können Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bzw. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kommen – soweit sie noch zur Schule gehen und kein eigenes Einkommen aus einem Ausbildungsvertrag haben. Außerdem darf das monatliche Einkommen der Eltern und Erziehungsberechtigten den Betrag von 1.800,00 € nicht überschreiten.

Die finanzielle Förderung wird in Form fester Tageszuschüsse gewährt, die an den Träger der Maßnahme sowie die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder  ausgezahlt werden.

Anträge können Sie im Rathaus, Zimmer 14 stellen. Das Antragsformular können Sie ebenfalls dort bekommen oder sich gleich hier herunterladen.

Ortsrecht

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen in der Gemeinde Everswinkel

Unterlagen

  • Ihre Einkommensnachweis (z.B. Jahresverdienstabrechnung o.Ä.)
  • Das ausgefüllte Formular

Zuständige Stelle

Soziales, Wahlen, Kulturpflege
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Ansprechpartner

Dokumente