Die Brandschau ist eine vorbeugende Maßnahme, in deren Rahmen Gebäude und Einrichtungen geprüft werden, die entweder besonders brand- bzw. explosionsgefährdet sind oder in denen bei einem Brand oder einer Explosion viele Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Überprüft wird dabei, ob diese Gebäude bzw. Einrichtungen den Erfordernissen des abwehrenden Brandschutzes entsprechen.

Werden dabei brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen festgestellt, können direkt Maßnahmen angeordnet werden, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen bzw. bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie ein wirksames Vorgehen der Feuerwehr ermöglichen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)