Auskunftssperre
Jede Person, für die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht, hat die Möglichkeit eine Auskunftssperre, unter Darlegung der Gründe, zu beantragen.
Die Meldebehörde darf Dritten einfache Melderegisterauskünfte und unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Mit der Auskunftssperre können Sie beantragen, dass keine Auskünfte aus dem Melderegister an Privatpersonen oder nicht öffentliche Stellen weitergeleitet werden (ausgenommen Behördenauskünfte). Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person bei Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Die Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie beim Einwohnermeldeamt Everswinkel beantragen. Den Antrag können Sie formlos oder mit dem untenstehenden Vordruck stellen.
Hierfür ist die Gefährdung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z.B. Urteile, Strafanzeigen, ärztliche Bescheinigungen, Bestätigungen von Opferschutzstellen, Einrichtungen zum Schutz gegen Gewalt, Arbeitgeber.)
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Anlässlich der Eintragung von Auskunftssperren ist auf weitere andere Ausforschungsmöglichkeiten Dritter hinzuweisen. Ergreifen Sie bitte auch in anderen Bereichen eigene Schutzmaßnahmen (siehe unten)
Weitere Schutzmaßnahmen:
- Es darf bei der Post kein Nachsendeauftrag erteilt werden.
- Es darf kein Telefonanschluss mit Eintrag im öffentlichen Telefonbuch beantragt werden.
- Besteht ein eigenständiger Krankenversicherungsschutz oder ist die Krankenversicherung über einen Hauptversicherer gegeben (z.B. Ehemann, Vater)? In diesem Fall erfolgt gegebenenfalls durch die Krankenversicherung eine Mitteilung an den Hauptversicherer, wenn Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen wurden. Dies kann mit einem entsprechenden Antrag auf Auskunftssperre bei der Krankenversicherung ausgeschlossen werden.
- Falls der*die Antragsteller*in Halter*in eines Kraftfahrzeuges ist, ist dies umgehend um zu kennzeichnen und gleichzeitig bei der bisherigen Zulassungsstelle oder der neuen Zulassungsstelle eine Auskunftssperre zu beantragen.
- Daneben ist die Kfz-Versicherung zu verständigen, damit im Falle einer vorgegebenen Unfallmeldung (z.B. mit Fahrerflucht) keine Auskunft über den/die Versicherungsnehmer/in erteilt wird.
- Im Falle eines laufenden Scheidungsverfahrens (Unterhaltsverfahren) sind Anträge und Forderungen gegebenenfalls über einen Korrespondenzanwalt abzuwickeln.
- Unterrichten Sie andere Behörden (z.B. Finanzamt, Jugendamt, Sozialamt) und Gerichte, bei denen Ihre Daten gespeichert sind und informieren Sie sich bei den entsprechenden Behörden, ob gegebenenfalls weitere Möglichkeiten zur Sperrung der Daten bestehen.
- Es dürfen keine persönlichen Daten in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Auskunftssperre (wird Ihnen nach einem Beratungsgespräch im Bürgerbüro ausgehändigt)
- entsprechende Nachweise