Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnen, ist eine Anmeldung bei der Gemeinde Everswinkel erforderlich.

Das Gleiche gilt auch, wenn Sie Ihre Betriebsstätte verlegen oder Ihren Betrieb aufgeben. Und auch, wenn Sie Ihre Betriebstätigkeit ändern bzw. erweitern, indem Sie z.B. andere Waren anbieten oder Ihr Leistungsspektrum ausdehnen. Ebenso müssen Sie Ihr Gewebe ummelden, wenn eine Namensänderung vorliegt. 

Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z.B. Vorliegen einer Konzession). Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wer in Nordrhein-Westfalen ein Gewerbe anmelden will, kann das von zu Hause über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen.

Hier geben Gründer die erforderlichen Daten ein. Die Gewerbeanzeige wird dann direkt und digital an das zuständige Gewerbeamt versendet. Bei Fragen erhalten Unternehmer Hilfe durch einen Chatbot oder den direkten Kontakt zu einem Ansprechpartner. Das Portal ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von Landesregierung, Kommunen und Kammern, damit Unternehmen ihre Verwaltungsvorgänge zukünftig vom Büro oder von Zuhause aus realisieren können. In den kommenden Monaten wird die Plattform schrittweise weiterentwickelt.

Onlinemeldung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW: https://service.wirtschaft.nrw

Alle An-, Ab- und Umeldungen können Sie auch persönlich im Rathaus, Zimmer 11 vornehmen.
Die dazu nötigen Vordrucke erhalten Sie ebenfalls bei der Gemeinde Everswinkel, Zimmer 11 und 12.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

Anmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Je nach Art des Gewerbes möglicherweise weitere Unterlagen; bitte informieren Sie sich vorab.


Ummeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Gewerbeanmeldung


Abmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung

  • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
    Gebühr 26,00 Euro
  • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
    Gebühr 33,00 Euro
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen:
    Gebühr 13,00 Euro

Gewerbeabmeldung
Gebührenfrei

Ersatzbescheinigung (bei Verlust des Gewerbescheins)
Gebühr: 15,00 Euro

Auskünfte
Gebühr: 20,00 Euro

 

Zuständige Stelle

Gewerbeangelegenheiten
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
E-Mail senden

Ansprechpartner

Gewerbe - An-, Um- und Abmeldung


Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnen, ist eine Anmeldung bei der Gemeinde Everswinkel erforderlich.

Das Gleiche gilt auch, wenn Sie Ihre Betriebsstätte verlegen oder Ihren Betrieb aufgeben. Und auch, wenn Sie Ihre Betriebstätigkeit ändern bzw. erweitern, indem Sie z.B. andere Waren anbieten oder Ihr Leistungsspektrum ausdehnen. Ebenso müssen Sie Ihr Gewebe ummelden, wenn eine Namensänderung vorliegt. 

Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z.B. Vorliegen einer Konzession). Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wer in Nordrhein-Westfalen ein Gewerbe anmelden will, kann das von zu Hause über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen.

Hier geben Gründer die erforderlichen Daten ein. Die Gewerbeanzeige wird dann direkt und digital an das zuständige Gewerbeamt versendet. Bei Fragen erhalten Unternehmer Hilfe durch einen Chatbot oder den direkten Kontakt zu einem Ansprechpartner. Das Portal ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von Landesregierung, Kommunen und Kammern, damit Unternehmen ihre Verwaltungsvorgänge zukünftig vom Büro oder von Zuhause aus realisieren können. In den kommenden Monaten wird die Plattform schrittweise weiterentwickelt.

Onlinemeldung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW: https://service.wirtschaft.nrw

Alle An-, Ab- und Umeldungen können Sie auch persönlich im Rathaus, Zimmer 11 vornehmen.
Die dazu nötigen Vordrucke erhalten Sie ebenfalls bei der Gemeinde Everswinkel, Zimmer 11 und 12.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)

Anmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Je nach Art des Gewerbes möglicherweise weitere Unterlagen; bitte informieren Sie sich vorab.


Ummeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Gewerbeanmeldung


Abmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass

Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung

  • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
    Gebühr 26,00 Euro
  • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
    Gebühr 33,00 Euro
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen:
    Gebühr 13,00 Euro

Gewerbeabmeldung
Gebührenfrei

Ersatzbescheinigung (bei Verlust des Gewerbescheins)
Gebühr: 15,00 Euro

Auskünfte
Gebühr: 20,00 Euro

 

https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/530/show
Gewerbeangelegenheiten
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Frau

Brodrecht

02582 88-111

Herr

Welzel

02582 88-112