Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnen, ist eine Anmeldung bei der Gemeinde Everswinkel erforderlich.

Das Gleiche gilt auch, wenn Sie Ihre Betriebsstätte verlegen oder Ihren Betrieb aufgeben. Und auch, wenn Sie Ihre Betriebstätigkeit ändern bzw. erweitern, indem Sie z.B. andere Waren anbieten oder Ihr Leistungsspektrum ausdehnen. Ebenso müssen Sie Ihr Gewebe ummelden, wenn eine Namensänderung vorliegt. 

Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z.B. Vorliegen einer Konzession). Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wer in Nordrhein-Westfalen ein Gewerbe anmelden will, konnte das bislang von zu Hause über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen.

Bitte beachten Sie, dass im Wirtschaftsserviceportal ab sofort keine Neuanträge mehr mit dem Servicekonto.NRW eingereicht werden können. Ab dem 30. Juni 2024 erfolgt die vollständige Abschaltung des Servicekonto.NRW im WSP.NRW.

Daher bitten wir Sie, sich für alle weiteren Vorhaben dort bei der "BundID" zu registrieren.

Wichtiger Hinweis: Mit der Abschaltung des Servicekonto.NRW gehen alle in der WSP-Kontoübersicht hinterlegten Daten verloren, sofern diese mit dem Servicekonto.NRW verknüpft sind. Es wird daher dringend empfohlen, alle relevanten Informationen zu sichern, bevor die Abschaltung erfolgt.

Hier geben Gründer die erforderlichen Daten ein. Die Gewerbeanzeige wird dann direkt und digital an das zuständige Gewerbeamt versendet. Bei Fragen erhalten Unternehmer Hilfe durch einen Chatbot oder den direkten Kontakt zu einem Ansprechpartner. Das Portal ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von Landesregierung, Kommunen und Kammern, damit Unternehmen ihre Verwaltungsvorgänge zukünftig vom Büro oder von Zuhause aus realisieren können. In den kommenden Monaten wird die Plattform schrittweise weiterentwickelt.

Onlinemeldung über die BundID: https://id.bund.de/

Die Identifizierung und Anmeldung ist mit Benutzername und Passwort, dem ELSTER-Zertifikat für natürliche Personen oder dem Online-Ausweis möglich. Der Anmeldeprozess für BundID erfolgt nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung).

Alle An-, Ab- und Umeldungen können Sie auch persönlich im Rathaus, Zimmer 11 vornehmen.

Die dazu nötigen Vordrucke erhalten Sie ebenfalls bei der Gemeinde Everswinkel, Zimmer 11 und 12.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

Anmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Je nach Art des Gewerbes möglicherweise weitere Unterlagen; bitte informieren Sie sich vorab.


Ummeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Gewerbeanmeldung


Abmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung

  • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
    Gebühr 26,00 Euro
  • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
    Gebühr 33,00 Euro
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen:
    Gebühr 13,00 Euro

Gewerbeabmeldung
Gebührenfrei

Ersatzbescheinigung (bei Verlust des Gewerbescheins)
Gebühr: 15,00 Euro

Auskünfte
Gebühr: 20,00 Euro