Gewerbe - An-, Um- und Abmeldung
Wenn Sie den selbstständigen Betrieb oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beginnen, ist zeitgleich eine Anmeldung bei der Gemeinde Everswinkel erforderlich. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie Ihre Betriebsstätte verlegen oder Ihren Betrieb aufgeben, Sie Ihre Betriebstätigkeit ändern bzw. erweitern, indem Sie z. B. andere Waren anbieten oder Ihr Leistungsspektrum ausdehnen. Ebenso müssen Sie Ihr Gewebe ummelden, wenn bei Ihnen eine Namensänderung vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z. B. das Vorliegen einer Erlaubnis, die zusätzliche Beantragung eines Führungszeugnisses und Gewerbezentralregisterauszuges …). Diese Gewerbemeldungen können ausschließlich persönlich im Rathaus durchgeführt werden.
Ausgenommen von der Gewerbeanzeigepflicht sind
- so genannte Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau),
- freie Berufe, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten
- Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Ausbildung erfordern,
- die bloße Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Mietshauses).
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Die Gewerbeanzeige kann persönlich im Rathaus, Zimmer 11 oder online erfolgen.
Bei der Online – Gewerbeanzeige muss die Verwaltungsgebühr am Ende des Meldevorgangs mit einem E-Payment-System entrichtet werden. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei. Eine schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige wird Ihnen nach Prüfung postalisch übersandt.
Unterlagen
Anmeldung
- Personalausweis oder Reisepass
- Je nach Art des Gewerbes möglicherweise weitere Unterlagen; bitte informieren Sie sich vorab.
Ummeldung
- Personalausweis oder Reisepass
- die Gewerbeanmeldung
Abmeldung
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Kosten
Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung
- Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
Gebühr 26,00 Euro - Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
Gebühr 33,00 Euro - Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen:
Gebühr 13,00 Euro
Gewerbeabmeldung
Gebührenfrei
Ersatzbescheinigung (bei Verlust des Gewerbescheins)
Gebühr: 15,00 Euro
Auskünfte
Gebühr: 20,00 Euro