Z.B. für die Anmeldung bzw. Ausübung besonderer Tätigkeiten (so genannter erlaubnispflichtiger Gewerbe) oder zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist es nötig, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden; antragsberechtigt ist nur der jeweilige gesetzliche Vertreter.

Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen oder ganz bequem online. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen: www.bundesjustizamt.de

Die Auskünfte werden vom Gewerbezentralregister, das in Bonn geführt wird, innerhalb von ca. 10 - 14 Tagen ausgestellt.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundeszentralregistergesetz

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

  • 13,00 €