Im Gewerbeamt der Gemeinde Everswinkel können Sie Auskünfte aus dem örtlichen Gewerberegister erhalten. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.

Bitte suchen Sie uns persönlich auf. Sie können Ihr Auskunftsersuchen auch schriftlich an die Gemeinde Everswinkel, Am Magnusplatz 30, 48351 Everswinkel richten. Bitte fügen Sie in diesem Fall die erforderlichen Gebühren gleich per Scheck oder Überweisung bei.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gewerbeordnung
  • Verwaltungsgebührenordnung NRW

Kosten

  • 20,00 €