Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbieten. D.h. Sie suchen Kunden auf, ohne mit diesen vorher einen Termin vereinbart zu haben.

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis – die sogenannte Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte gilt für das gesamte Bundesgebiet und wird in der Regel unbefristet erteilt. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar.

Die Erteilung einer solchen Reisegewerbekarte können Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel beantragen, wenn Sie hier mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Es empfiehlt sich, schon vor einer Antragstellung mit den zuständigen Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen.

Wenn Sie an Märkten teilnehmen wollen („fliegende Händler“), erkundigen sie sich bitte beim jeweils zuständigen Ordnungsamt, ob eine Reisegewerbekartenpflicht besteht.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gewerbeordnung (GewO)

Kosten

Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der gewerblichen Tätigkeit und beträgt zwischen 150 Euro und 500 Euro.
Reisegewerbe
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbieten. D.h. Sie suchen Kunden auf, ohne mit diesen vorher einen Termin vereinbart zu haben.

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis – die sogenannte Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte gilt für das gesamte Bundesgebiet und wird in der Regel unbefristet erteilt. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar.

Die Erteilung einer solchen Reisegewerbekarte können Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel beantragen, wenn Sie hier mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Es empfiehlt sich, schon vor einer Antragstellung mit den zuständigen Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen.

Wenn Sie an Märkten teilnehmen wollen („fliegende Händler“), erkundigen sie sich bitte beim jeweils zuständigen Ordnungsamt, ob eine Reisegewerbekartenpflicht besteht.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gewerbeordnung (GewO)
Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der gewerblichen Tätigkeit und beträgt zwischen 150 Euro und 500 Euro. https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/553/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Frau

Brodrecht

02582 88-111

Herr

Welzel

02582 88-112