Die Friedhöfe in der Gemeinde Everswinkel befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.

Die Adressen der Kirchengemeinden in Alverskirchen und Everswinkel finden Sie hier.

Ausnahmeregelungen und Genehmigungen nach dem Bestattungsrecht wie z.B. Umbettungen oder Exhumierungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bestattungsgesetz NRW

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
E-Mail senden

Ansprechpartner

Friedhofsangelegenheiten


Die Friedhöfe in der Gemeinde Everswinkel befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.

Die Adressen der Kirchengemeinden in Alverskirchen und Everswinkel finden Sie hier.

Ausnahmeregelungen und Genehmigungen nach dem Bestattungsrecht wie z.B. Umbettungen oder Exhumierungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bestattungsgesetz NRW
https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/579/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Herr

Welzel

02582 88-112