Straßen und Plätze, aber auch Fußwege und Parkstreifen sind für die Allgemeinheit da. Wer diese öffentlichen Verkehrsflächen über ihre übliche Funktion hinaus nutzen möchte, muss sich diese „Sondernutzung“ zuvor vom Ordnungsamt genehmigen lassen.

Sondernutzungen sind z.B.

  • das Aufstellen von Containern für Bauschutt
  • das Aufstellen eines Baugerüstes
  • die Lagerung von Baumaterialien
  • das Aufstellen von Werbereitern oder Auslagen vor einem Geschäftslokal,
  • die Einrichtung eines Straßencafés bzw. einer Außengastronomie,
  • das Aufstellen eines Blumenkübels zur Verbesserung des Straßenbildes,
  • Straßenfeste und andere Veranstaltungen
  • das Abstellen eines Möbelwagens während eines Umzuges

Möglicherweise sind unter bestimmten Voraussetzungen weitere Erlaubnisse einzuholen – z.B. vom Straßenverkehrsamt. Bitte erkundigen Sie sich bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel.

Übrigens: Das Abstellen eines abgemeldeten Autos wird niemals als Sondernutzung erlaubt. Es ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Ortsrecht

  • Verwaltungsgebührensatzung

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWGNW)

Unterlagen

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • einen Lageplan

Kosten

nach Aufwand - in der Regel 25,00 €

Sondernutzung von Straßen


Straßen und Plätze, aber auch Fußwege und Parkstreifen sind für die Allgemeinheit da. Wer diese öffentlichen Verkehrsflächen über ihre übliche Funktion hinaus nutzen möchte, muss sich diese „Sondernutzung“ zuvor vom Ordnungsamt genehmigen lassen.

Sondernutzungen sind z.B.

  • das Aufstellen von Containern für Bauschutt
  • das Aufstellen eines Baugerüstes
  • die Lagerung von Baumaterialien
  • das Aufstellen von Werbereitern oder Auslagen vor einem Geschäftslokal,
  • die Einrichtung eines Straßencafés bzw. einer Außengastronomie,
  • das Aufstellen eines Blumenkübels zur Verbesserung des Straßenbildes,
  • Straßenfeste und andere Veranstaltungen
  • das Abstellen eines Möbelwagens während eines Umzuges

Möglicherweise sind unter bestimmten Voraussetzungen weitere Erlaubnisse einzuholen – z.B. vom Straßenverkehrsamt. Bitte erkundigen Sie sich bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel.

Übrigens: Das Abstellen eines abgemeldeten Autos wird niemals als Sondernutzung erlaubt. Es ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Ortsrecht

  • Verwaltungsgebührensatzung

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWGNW)
  • das ausgefüllte Antragsformular
  • einen Lageplan

nach Aufwand - in der Regel 25,00 €

Straßenbenutzung für verkehrsfremde Zwecke, Straßenfest, Bauschuttcontainer https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/591/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Herr

ter Beek

02582 88-312

Herr

Welzel

02582 88-112