Fundsachen
Beim Fundbüro der Gemeinde Everswinkel werden zahlreiche gefundene Gegenstände gemeldet.
Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben, wenden Sie sich gerne persönlich oder telefonisch an das Fundbüro der Gemeinde Everswinkel.
Welche Fundsachen zur Zeit von der Gemeinde Everswinkel verwaltet werden, können Sie auch online im Fundverzeichnis einsehen.
Sie haben einen Gegenstand verloren?
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie online eine Verlustanzeige melden, um möglichst einfach wieder an Ihren Gegenstand zu gelangen.
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, können Sie online eine Fundanzeige aufgeben.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.
Fundsachen, die nach Ablauf von 6 Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung entsorgt oder anderweitig verwertet.
Die aktuelle Liste der Fundsachen, die derzeit in Rathaus lagern, finden sie hier.
Rechtsgrundlagen allgemein
- BGB, § 965 ff.
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW