Fundsachen
Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben, wenden Sie sich einfach an das Fundbüro des Rathauses.
Hier können Sie die Fund- und Verlustmeldung schnell und bequem online beantragen:
Die Fundsachen werden mindestens sechs Monate lang verwahrt. Wenn sich der Eigentümer innerhalb dieses Zeitraumes nicht meldet, hat der Finder Anspruch auf die Fundsache.
Die aktuelle Liste der Fundsachen, die derzeit in Rathaus lagern, finden sie hier.
Rechtsgrundlagen allgemein
- BGB, § 965 ff.
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW