Beim Fundbüro der Gemeinde Everswinkel werden zahlreiche gefundene Gegenstände gemeldet.

Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben, wenden Sie sich gerne persönlich oder telefonisch an das Fundbüro der Gemeinde Everswinkel.

Welche Fundsachen zur Zeit von der Gemeinde Everswinkel verwaltet werden, können Sie auch online im Fundverzeichnis einsehen. 

 

Eine Verlustmeldung können Sie auch schnell und bequem online anmelden.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Formular!

 

Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie online eine Fundanzeige aufgeben.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.

Fundsachen, die nach Ablauf von 6 Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung entsorgt oder anderweitig verwertet.

Die aktuelle Liste der Fundsachen, die derzeit in Rathaus lagern, finden sie hier.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • BGB, § 965 ff.
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
E-Mail senden

Ansprechpartner

Fundsachen

Beim Fundbüro der Gemeinde Everswinkel werden zahlreiche gefundene Gegenstände gemeldet.

Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben, wenden Sie sich gerne persönlich oder telefonisch an das Fundbüro der Gemeinde Everswinkel.

Welche Fundsachen zur Zeit von der Gemeinde Everswinkel verwaltet werden, können Sie auch online im Fundverzeichnis einsehen. 

 

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Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.

Fundsachen, die nach Ablauf von 6 Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung entsorgt oder anderweitig verwertet.

Die aktuelle Liste der Fundsachen, die derzeit in Rathaus lagern, finden sie hier.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • BGB, § 965 ff.
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Fundbüro https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/592/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Frau

Keskin

02582 88-718