Sie wollen anlässlich einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkaufen und damit einen Gewinn erzielen? Wenn Sie alkoholische Getränke nicht zum „Selbstkostenpreis“ (= Einkaufspreis!) abgeben, dann benötigen Sie immer eine vorübergehende Erlaubnis durch das Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel.

Falls die Veranstaltung etwas größer wird, sollten Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmen. Denn je nach Art und Umfang wird es erforderlich, dass Sie aus Sicherheitsgründen verschiedene Auflagen erfüllen.

Und bitte beachten Sie in jedem Fall das Merkblatt über hygienische Anforderungen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gaststättengesetz (GastG)

Unterlagen

  • das ausgefüllte Antragsformular

Kosten

  • mindestens 25,00 € (Der genaue Betrag richtet sich nach dem Umfang der Veranstaltung)

Zuständige Stelle

Gewerbeangelegenheiten
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
E-Mail senden

Ansprechpartner

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Getränkeverkauf bei Veranstaltungen


Sie wollen anlässlich einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkaufen und damit einen Gewinn erzielen? Wenn Sie alkoholische Getränke nicht zum „Selbstkostenpreis“ (= Einkaufspreis!) abgeben, dann benötigen Sie immer eine vorübergehende Erlaubnis durch das Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel.

Falls die Veranstaltung etwas größer wird, sollten Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmen. Denn je nach Art und Umfang wird es erforderlich, dass Sie aus Sicherheitsgründen verschiedene Auflagen erfüllen.

Und bitte beachten Sie in jedem Fall das Merkblatt über hygienische Anforderungen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gaststättengesetz (GastG)
  • das ausgefüllte Antragsformular
  • mindestens 25,00 € (Der genaue Betrag richtet sich nach dem Umfang der Veranstaltung)
Gaststätten - Gestattung https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/593/show
Gewerbeangelegenheiten
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Herr

Welzel

02582 88-112