Aufstellererlaubnis

Wenn Sie Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten – z.B. in Gaststätten – , müssen Sie zunächst eine Aufstellererlaubnis beantragen. Die erteilte Aufstellerlaubnis ist dann an Sie persönlich gebunden und gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Bescheinigung über die Geeignetheit der Räume
Nicht überall dürfen beliebig viele Geldspielgeräte aufgestellt werden. Für den Ort, an dem Spielgeräte aufgestellt werden sollen, benötigen Sie darum eine Geeignetheitsbestätigung. Wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).

Spielhallenkonzession
Zum Betrieb einer Spielhalle benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis.

Bitte wenden Sie sich vor einer Antragstellung an den Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel. Dieser erläutert Ihnen genau, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen und welche Gebühren Sie entrichten müssen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Spielverordnung

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
E-Mail senden

Ansprechpartner

Geldspielgeräte, Erlaubnisse


Aufstellererlaubnis

Wenn Sie Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten – z.B. in Gaststätten – , müssen Sie zunächst eine Aufstellererlaubnis beantragen. Die erteilte Aufstellerlaubnis ist dann an Sie persönlich gebunden und gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Bescheinigung über die Geeignetheit der Räume
Nicht überall dürfen beliebig viele Geldspielgeräte aufgestellt werden. Für den Ort, an dem Spielgeräte aufgestellt werden sollen, benötigen Sie darum eine Geeignetheitsbestätigung. Wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).

Spielhallenkonzession
Zum Betrieb einer Spielhalle benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis.

Bitte wenden Sie sich vor einer Antragstellung an den Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel. Dieser erläutert Ihnen genau, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen und welche Gebühren Sie entrichten müssen.

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  • Gewerbeordnung (GewO)
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https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/594/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Herr

Welzel

02582 88-112