In der Gemeinde Everswinkel können Sie (im Rahmen der Regeln der Straßenverkehrsordnung) überall gebührenfrei parken.

Lediglich die Parkdauer ist an manchen Stellen in den Ortskernen während der Ladenöffnungszeiten auf maximal zwei Stunden begrenzt.

Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen wird auch als „Ruhender Verkehr“ bezeichnet. Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs liegt in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel, dessen Mitarbeiter sich in diesem Zusammenhang auch um falsch geparkte Autos kümmern. Falschparker müssen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG)

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
E-Mail senden

Ansprechpartner

Parkplätze - öffentlich


In der Gemeinde Everswinkel können Sie (im Rahmen der Regeln der Straßenverkehrsordnung) überall gebührenfrei parken.

Lediglich die Parkdauer ist an manchen Stellen in den Ortskernen während der Ladenöffnungszeiten auf maximal zwei Stunden begrenzt.

Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen wird auch als „Ruhender Verkehr“ bezeichnet. Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs liegt in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel, dessen Mitarbeiter sich in diesem Zusammenhang auch um falsch geparkte Autos kümmern. Falschparker müssen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG)
https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/596/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Herr

Schwaer

02582 88-116