Parkplätze - öffentlich
In der Gemeinde Everswinkel können Sie (im Rahmen der Regeln der Straßenverkehrsordnung) überall gebührenfrei parken.
Lediglich die Parkdauer ist an manchen Stellen in den Ortskernen während der Ladenöffnungszeiten auf maximal zwei Stunden begrenzt.
Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen wird auch als „Ruhender Verkehr“ bezeichnet. Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs liegt in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel, dessen Mitarbeiter sich in diesem Zusammenhang auch um falsch geparkte Autos kümmern. Falschparker müssen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG)