Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert eine Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) seitens der Gemeinde Everswinkel. 

Wenn Sie also im Gemeindegebiet plakatieren möchten, müssen Sie zunächst einen entsprechenden Antrag stellen. Wildes Plakatieren dagegen ist unzulässig und wird mit einem Bußgeld geahndet. Darüberhinaus werden solche Plakate kostenpflichtig entfernt.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig 14 Tage vor dem vorgesehenen Plakatierungsbeginn.

Ortsrecht

  • Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Everswinkel

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Straßen - u. Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)

Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
    - Größe der Plakate
    - Inhalt des Plakates
    - Anzahl der Plakate
    - Name der beworbenen Veranstaltung
    - Werbezeitraum

Kosten

  • 24,00 Euro