Nicht jeder Streit muss unbedingt vor Gericht ausgefochten werden.

Schiedsleute führen Schlichtungsverfahren in vielen Zivil- und Strafsachen wie z.B. nachbarschaftlichen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten durch. Ziel ist die gütliche Einigung der Parteien. Es gibt also nicht wie bei Gericht Gewinner und Verlierer. Stattdessen wird ein Kompromiss geschlossen, der protokolliert und unterschrieben wird und rechtsgültig ist. Die Schiedsfrau und der Schiedsmann für die Gemeinde Everswinkel sind

Schiedsfrau
Sabine Sprenger
Ludwig-Gausebeck-Straße 12
48351 Everswinkel
Mobil: 0171/8979281

Stellvertretender Schiedsmann
Necmi Bucak
Franz-Wieber-Straße 10
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/2119968

Die Schiedsleute werden vom Rat der Gemeinde Everswinkel für die Dauer von fünf Jahren gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Sie unterliegen der Aufsicht des Gerichts.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.schiedsamt.de
www.bds-nrw.com
www.bds-muenster.de

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes NW (SchAG NRW)

Kosten

Eine kurze Beratung mit den Schiedspersonen ist kostenlos. Bei Aufnahme von Schiedsverhandlungen wird eine geringe Gebühr erhoben.

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
E-Mail senden

Ansprechpartner

Schiedsleute


Nicht jeder Streit muss unbedingt vor Gericht ausgefochten werden.

Schiedsleute führen Schlichtungsverfahren in vielen Zivil- und Strafsachen wie z.B. nachbarschaftlichen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten durch. Ziel ist die gütliche Einigung der Parteien. Es gibt also nicht wie bei Gericht Gewinner und Verlierer. Stattdessen wird ein Kompromiss geschlossen, der protokolliert und unterschrieben wird und rechtsgültig ist. Die Schiedsfrau und der Schiedsmann für die Gemeinde Everswinkel sind

Schiedsfrau
Sabine Sprenger
Ludwig-Gausebeck-Straße 12
48351 Everswinkel
Mobil: 0171/8979281

Stellvertretender Schiedsmann
Necmi Bucak
Franz-Wieber-Straße 10
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/2119968

Die Schiedsleute werden vom Rat der Gemeinde Everswinkel für die Dauer von fünf Jahren gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Sie unterliegen der Aufsicht des Gerichts.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.schiedsamt.de
www.bds-nrw.com
www.bds-muenster.de

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes NW (SchAG NRW)

Eine kurze Beratung mit den Schiedspersonen ist kostenlos. Bei Aufnahme von Schiedsverhandlungen wird eine geringe Gebühr erhoben.

https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/598/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Herr

Welzel

02582 88-112