Zur Ausübung des Fischfangs können Sie im Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel einen Fischereischein beantragen, der entweder für ein Jahr oder für fünf Kalenderjahre Gültigkeit hat. Dazu müssen Sie grundsätzlich zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfung wird vom Kreis Warendorf als Unterer Fischereibehörde durchgeführt. Näheres dazu erfahren Sie auf den Internetseiten der Kreisverwaltung.

Ab einem Alter von 10 Jahren und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können auch Kinder und Jugendliche einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen, dürfen jedoch nur im Beisein eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.

Der Fischereischein wird immer von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland. Ob Ihr Fischereischein in einem anderen Bundesland gültig ist oder anerkannt wird, muss dort erfragt werden. Nicht in Deutschland erworbene Fischereischeine sind jedoch grundsätzlich ohne Berechtigung.

Denken Sie bitte auch daran, sich der Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten zu vergewissern!

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landesfischereigesetz NRW

Unterlagen

  • bei einem Erstantrag: das Zeugnis der Fischerprüfung sowie ein Lichtbild
  • bei einer Verlängerung: nur der vorherige Fischereischein
  • für den Jugendfischereischein: nur ein Lichtbild

Kosten

  • Fischereischein für Jugendliche 8,00 €
  • Fischereischein für ein Jahr 16,00 €
  • Fischereischein für fünf Jahre 48,00 €

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
E-Mail senden

Ansprechpartner

Fischereischein


Zur Ausübung des Fischfangs können Sie im Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel einen Fischereischein beantragen, der entweder für ein Jahr oder für fünf Kalenderjahre Gültigkeit hat. Dazu müssen Sie grundsätzlich zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfung wird vom Kreis Warendorf als Unterer Fischereibehörde durchgeführt. Näheres dazu erfahren Sie auf den Internetseiten der Kreisverwaltung.

Ab einem Alter von 10 Jahren und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können auch Kinder und Jugendliche einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen, dürfen jedoch nur im Beisein eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.

Der Fischereischein wird immer von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland. Ob Ihr Fischereischein in einem anderen Bundesland gültig ist oder anerkannt wird, muss dort erfragt werden. Nicht in Deutschland erworbene Fischereischeine sind jedoch grundsätzlich ohne Berechtigung.

Denken Sie bitte auch daran, sich der Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten zu vergewissern!

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landesfischereigesetz NRW
  • bei einem Erstantrag: das Zeugnis der Fischerprüfung sowie ein Lichtbild
  • bei einer Verlängerung: nur der vorherige Fischereischein
  • für den Jugendfischereischein: nur ein Lichtbild
  • Fischereischein für Jugendliche 8,00 €
  • Fischereischein für ein Jahr 16,00 €
  • Fischereischein für fünf Jahre 48,00 €
Angelschein https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/610/show
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Frau

Strotmann

02582 88-711