Bei gefunden oder verloren gegangenen Tieren können Sie sich an das Fundbüro der Gemeinde Everswinkel wenden.

Wenn ein Fundtier nicht beim Finder bleiben kann, wird es im Tierheim untergebracht.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • BGB, § 965 ff.

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Ansprechpartner