Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel. Da sichergestellt sein soll, dass nur verantwortungsbewusste Personen diese Konzession bekommen, müssen Antragssteller und -stellerinnen eine ganze Reihe von Nachweisen erbringen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gaststättengesetz (GastG)

Unterlagen

  • ausgefüllter schriftlicher Antrag,
  • Führungszeugnis,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben,
  • Unterrichtungsnachweis der IHK,
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),
    geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung des Gebäudes, in dem sich die Gaststätte befindet (nicht älter als ein Jahr),
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).

Kosten

  • Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Größe des Betriebes. Sie beträgt mindestens 200,- €. Hinzu kommen die Gebühren für ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Zuständige Stelle

Gewerbeangelegenheiten
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-112
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Gaststätten - Konzession


Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel. Da sichergestellt sein soll, dass nur verantwortungsbewusste Personen diese Konzession bekommen, müssen Antragssteller und -stellerinnen eine ganze Reihe von Nachweisen erbringen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gaststättengesetz (GastG)
  • ausgefüllter schriftlicher Antrag,
  • Führungszeugnis,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben,
  • Unterrichtungsnachweis der IHK,
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),
    geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung des Gebäudes, in dem sich die Gaststätte befindet (nicht älter als ein Jahr),
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).
  • Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Größe des Betriebes. Sie beträgt mindestens 200,- €. Hinzu kommen die Gebühren für ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/614/show
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Telefon 02582 88-112

Herr

Welzel

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