Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Schaden bewahren: vor Gewalt und Missbrauch, vor Alkohol und Drogen, vor gefährdenden Medien. Ein Gesetz ist jedoch nur ein Instrument. Darum ist es wichtig, dass Familien, Nachbarn und Freunde die Augen offen halten.
Sollten Sie in Ihrem Umfeld bemerken, dass gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und Kindern oder Jugendlichen Schaden zugefügt wird, dann nehmen Sie Kontakt zum Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf, Telefon 02581/53-0 auf. Die Mitarbeiter dort können gegebenenfalls weitere notwendige Schritte einleiten.
Die Gemeinde Everswinkel hat kein „eigenes“ Jugendamt. Das Ordnungsamt steht Ihnen jedoch jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Informationen zum Jugendschutzgesetz finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Jugendschutzgesetz