Sie fühlen sich durch Gerüche gestört? Die Frage nach der Quelle entscheidet darüber, wer Ihr Ansprechpartner ist.

  • Für Geruchsbelästigungen, die durch einen Gewerbe- oder Industriebetrieb verursacht werden, ist der Kreis Warendorf zuständig.
  • Ist der Urheber in der Landwirtschaft zu finden, wenden Sie sich bitte an die Kreisstelle Warendorf der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.   
  • Werden die Gerüche von einer Gaststätte verursacht, so ist in erster Linie der Gastwirt verantwortlich. Ihr behördlicher Ansprechpartner ist das Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel.  


Hierzu einige Anmerkungen:
Im bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass Geräusche oder Gerüche vom Nachbarn geduldet werden müssen. Es sei denn, sie stellen eine wesentliche Störung dar. Was jedoch im Einzelfall dem Nachbarn zuzumuten ist, darüber lässt sich streiten, und für die Beurteilung der Einzelsituation sind viele Faktoren wichtig.

Bei solchen nachbarschaftlichen Konflikten befinden Sie sich also im wahrsten Sinne des Wortes auf privatrechtlichem Boden. Bevor Sie jedoch einen Rechtsstreit beginnen, lohnt es sich immer, den Konfliktfall den ortsansässigen Schiedsleuten vorzutragen. Denn die konnten schon in vielen Fällen außergerichtliche Einigungen erzielen und Streithähne miteinander versöhnen.

Nur wenn auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, kann das Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel tätig werden – z.B. wenn eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern betroffen ist.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Everswinkel gerne.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Landesimmissionsschutzgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Nachbarrechtsgesetz