Viehzählungen
Die Gemeinde Everswinkel führt für den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) regelmäßig agrarstatistische Zählungen durch.
Die Verwaltung versendet die Erhebungsbögen an die landwirtschaftlichen Betriebe und nimmt sie ausgefüllt wieder entgegen. Nach einer Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben leitet sie sie an IT.NRW weiter.
Im Bedarfsfall helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Everswinkel gerne beim Ausfüllen der Erhebungsbögen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG)
- Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz – AgrStatG
- Verordnung über die Durchführung des Agrarstatistikgesetzes (DV AgrStatG NW)