Die Festhalle im Ortsteil Everswinkel bietet viel Raum für Veranstaltungen verschiedenster Art. Sie wird zum Beispiel für Feste, Karnevals- und Tanzveranstaltungen, Theateraufführungen, Konzerte, aber auch für Mitgliederversammlungen oder Ausstellungen genutzt. Auch private Feste können dort gefeiert werden, wenn Sie so viele Gäste einladen, dass die Raumkapazität der örtlichen Gastronomie dafür nicht ausreicht, also mindestens 130 Personen.

Wenn Sie noch mehr Platz benötigen, kann die Festhalle durch Hinzunahme der Turnhalle der Grundschule Everswinkel, die durch eine mobile Wand von der Festhalle getrennt ist, vergrößert werden. Die Bühne in der Festhalle und/oder die vorrätigen Bühnenelemente, Tische und Stühle können Sie selbstverständlich auch benutzen.

Grundsätzlich ist die Nutzung der Festhalle Ansässigen der Gemeinde Everswinkel vorbehalten. Aber auch auswärtigen Vereinen und Verbänden sowie im Ausnahmefall auswärtigen Gewerbetreibenden und Privatpersonen kann eine Nutzung gestattet werden.

Sie können die Festhalle schnell und bequem online beantragen.

Wichtig:
Bitte erkundigen Sie sich als Erstes bei der Abteilung Kulturpflege, ob Ihr Wunschtermin auch wirklich frei ist!

Ortsrecht

  • Richtlinien über die Benutzung der Festhalle, der Turnhallen der Grundschulen Everswinkel und Alverskirchen sowie sonstiger gemeindlicher Gegenstände

Unterlagen

  • Der ausgefüllte Antrag auf Benutzung der Festhalle/Turnhalle Everswinkel oder der Turnhalle Alverskirchen

Kosten

Vereine, Verbände und Parteien zahlen

  • für jegliche Art von Veranstaltungen (mit Ausnahme der unter dem zweiten Punkt genannten)
    145,00 € (Festhalle) bzw. 210,00 € (Fest- und Turnhalle) bzw. 80,00 € (Turnhalle Alverskirchen)
  • für Feste, Karnevals- und Tanzveranstalungen (auch solche mit anschließendem Tanz/Fest)
    350,00 € (Festhalle) bzw. 825,00 € (Fest- und Turnhalle) bzw. 180,00 € (Turnhalle Alverskirchen)

Bei Schulveranstaltungen der Schulen, die üblicherweise von Everswinkeler Schülern besucht werden, kosten

  • die Festhalle 350,00 €
  • die Fest- und Turnhalle 825,00 €
  • die Turnhalle Alverskirchen 180,00 €

Gewerbetreibende zahlen

  • für Mitgliederversammlungen, Tagungen und Ausstellungen gewerblicher Art 755,00 € (Festhalle) bzw. 1.505,00 € (Fest- und Turnhalle)
  • für Empfänge und Betriebsfeiern
    1.025,00 € (Festhalle) bzw. 1.715,00 € (Fest- und Turnhalle)

Privatpersonen aus Alverskirchen und Everswinkel zahlen für private Feste wie z.B. Geburtstag oder Hochzeit mit einer Gästezahl von mind. 130 Personen

  •  für die Festhalle 1.025,00 €
  •  für die Fest- und Turnhalle 1.715,00 €

Werden auch die Wirtschaftsräume (Küche) angemietet, zahlen alle außer den Vereinen, Verbänden und Parteien zusätzlich

  • 80,00 € bei Ausgabe kalter Speisen
  • 145,00 € bei Ausgabe warmer Speisen


Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird der erste Tag voll und der zweite Tag mit 50% der Kosten berechnet.

Das Benutzungsentgelt schließt Kosten für Heizung, Wasserverbrauch, Entwässerung, Abfallbeseitigung sowie Personalkosten für Einweisung und Überwachung, Kosten für zusätzliche Reinigung und sonstige Nebenkosten mit ein.

Strom- und Telefonkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

Festhalle, Anmietung, Betreuung


Die Festhalle im Ortsteil Everswinkel bietet viel Raum für Veranstaltungen verschiedenster Art. Sie wird zum Beispiel für Feste, Karnevals- und Tanzveranstaltungen, Theateraufführungen, Konzerte, aber auch für Mitgliederversammlungen oder Ausstellungen genutzt. Auch private Feste können dort gefeiert werden, wenn Sie so viele Gäste einladen, dass die Raumkapazität der örtlichen Gastronomie dafür nicht ausreicht, also mindestens 130 Personen.

Wenn Sie noch mehr Platz benötigen, kann die Festhalle durch Hinzunahme der Turnhalle der Grundschule Everswinkel, die durch eine mobile Wand von der Festhalle getrennt ist, vergrößert werden. Die Bühne in der Festhalle und/oder die vorrätigen Bühnenelemente, Tische und Stühle können Sie selbstverständlich auch benutzen.

Grundsätzlich ist die Nutzung der Festhalle Ansässigen der Gemeinde Everswinkel vorbehalten. Aber auch auswärtigen Vereinen und Verbänden sowie im Ausnahmefall auswärtigen Gewerbetreibenden und Privatpersonen kann eine Nutzung gestattet werden.

Sie können die Festhalle schnell und bequem online beantragen.

Wichtig:
Bitte erkundigen Sie sich als Erstes bei der Abteilung Kulturpflege, ob Ihr Wunschtermin auch wirklich frei ist!

Ortsrecht

  • Richtlinien über die Benutzung der Festhalle, der Turnhallen der Grundschulen Everswinkel und Alverskirchen sowie sonstiger gemeindlicher Gegenstände
  • Der ausgefüllte Antrag auf Benutzung der Festhalle/Turnhalle Everswinkel oder der Turnhalle Alverskirchen

Vereine, Verbände und Parteien zahlen

  • für jegliche Art von Veranstaltungen (mit Ausnahme der unter dem zweiten Punkt genannten)
    145,00 € (Festhalle) bzw. 210,00 € (Fest- und Turnhalle) bzw. 80,00 € (Turnhalle Alverskirchen)
  • für Feste, Karnevals- und Tanzveranstalungen (auch solche mit anschließendem Tanz/Fest)
    350,00 € (Festhalle) bzw. 825,00 € (Fest- und Turnhalle) bzw. 180,00 € (Turnhalle Alverskirchen)

Bei Schulveranstaltungen der Schulen, die üblicherweise von Everswinkeler Schülern besucht werden, kosten

  • die Festhalle 350,00 €
  • die Fest- und Turnhalle 825,00 €
  • die Turnhalle Alverskirchen 180,00 €

Gewerbetreibende zahlen

  • für Mitgliederversammlungen, Tagungen und Ausstellungen gewerblicher Art 755,00 € (Festhalle) bzw. 1.505,00 € (Fest- und Turnhalle)
  • für Empfänge und Betriebsfeiern
    1.025,00 € (Festhalle) bzw. 1.715,00 € (Fest- und Turnhalle)

Privatpersonen aus Alverskirchen und Everswinkel zahlen für private Feste wie z.B. Geburtstag oder Hochzeit mit einer Gästezahl von mind. 130 Personen

  •  für die Festhalle 1.025,00 €
  •  für die Fest- und Turnhalle 1.715,00 €

Werden auch die Wirtschaftsräume (Küche) angemietet, zahlen alle außer den Vereinen, Verbänden und Parteien zusätzlich

  • 80,00 € bei Ausgabe kalter Speisen
  • 145,00 € bei Ausgabe warmer Speisen


Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird der erste Tag voll und der zweite Tag mit 50% der Kosten berechnet.

Das Benutzungsentgelt schließt Kosten für Heizung, Wasserverbrauch, Entwässerung, Abfallbeseitigung sowie Personalkosten für Einweisung und Überwachung, Kosten für zusätzliche Reinigung und sonstige Nebenkosten mit ein.

Strom- und Telefonkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

Turnhalle Grundschule Everswinkel - Anmietung, Betreuung Turnhalle Alverskirchen - Anmietung, Betreuung https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/653/show
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Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-115

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Schwaer

02582 88-116

Frau

Hülsmann

02582 88-114