Die Gemeinde Everswinkel fördert alljährlich die Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und sonstigen Vereinigungen sowie der Sportvereine. Dazu wurden verschiedene Fördergruppen gebildet, von denen jedes Jahr eine Auswahl gefördert wird. Welche Gruppen dies jeweils sind, legt der Kultur- und Sportausschuss fest.

Folgende Fördergruppen gibt es:
1. Seniorengruppen
2. Frauen- und Männergemeinschaften
3. Kinder- und Jugendarbeit
4. Musikvereine
5. Chöre
6. Schützenvereine
7. Brieftauben- und Vogelzuchtvereine
8. Sportvereine
9. Sonstige Vereine

Zu Beginn eines jeden Jahres werden die Vereine aus den Gruppen, die in diesem Jahr in den Genuss einer Förderung kommen können, vom Amt für Soziales, Schule, Sport und Kultur angeschrieben. Diese Vereine können dann bis zum 01.11. des laufenden Jahres einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, in dem sie darlegen, welche Veranstaltungen sie bereits durchgeführt haben und welche sie im laufenden Kalenderjahr noch planen. Unter diesen Antragstellern wird dann ein fester Förderbetrag verteilt.

Darüber hinaus fördert die Gemeinde Everswinkel Vereinsjubiläen.

Ortsrecht

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und sonstigen Vereinigungen sowie Sportvereine in der Gemeinde Everswinkel

Unterlagen

  • ein formloser schriftlicher Antrag
Vereinszuschüsse


Die Gemeinde Everswinkel fördert alljährlich die Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und sonstigen Vereinigungen sowie der Sportvereine. Dazu wurden verschiedene Fördergruppen gebildet, von denen jedes Jahr eine Auswahl gefördert wird. Welche Gruppen dies jeweils sind, legt der Kultur- und Sportausschuss fest.

Folgende Fördergruppen gibt es:
1. Seniorengruppen
2. Frauen- und Männergemeinschaften
3. Kinder- und Jugendarbeit
4. Musikvereine
5. Chöre
6. Schützenvereine
7. Brieftauben- und Vogelzuchtvereine
8. Sportvereine
9. Sonstige Vereine

Zu Beginn eines jeden Jahres werden die Vereine aus den Gruppen, die in diesem Jahr in den Genuss einer Förderung kommen können, vom Amt für Soziales, Schule, Sport und Kultur angeschrieben. Diese Vereine können dann bis zum 01.11. des laufenden Jahres einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, in dem sie darlegen, welche Veranstaltungen sie bereits durchgeführt haben und welche sie im laufenden Kalenderjahr noch planen. Unter diesen Antragstellern wird dann ein fester Förderbetrag verteilt.

Darüber hinaus fördert die Gemeinde Everswinkel Vereinsjubiläen.

Ortsrecht

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und sonstigen Vereinigungen sowie Sportvereine in der Gemeinde Everswinkel
  • ein formloser schriftlicher Antrag
https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/656/show
Amt für Ordnungswesen, Soziales, Wahlen, Sport und Kultur
Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel
Telefon 02582 88-112

Herr

Schwaer

02582 88-116