Sechs Naturschutzgebiete sind auf dem Gebiet der Gemeinde Everswinkel ausgewiesen.

Im Norden des Gemeindegebietes an der Grenze zu Telgte liegt das Waldgebiet „Heidbusch“ mit seinem naturnahen Stieleichen-Hainbuchenwald. Einen naturnahen Bestand mit Stieleichen, Hainbuchen und Waldmeister findet man auch im „Wartenhorster Sundern“ östlich der Straße nach Hoetmar, wo auch noch eine 10 ha große Naturwaldzelle zu finden ist. Beide Naturschutzgebiete sind als besonders schützenswert im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen. Das gleiche gilt für das „Waldgebiet Kettelerhorst“ mit seiner Graureiherkolonie am südöstlichen Rand der Gemeinde Everswinkel.

Naturschutzgebiete sind nicht unbedingt identisch mit Stadt- oder Gemeindegrenzen: Ein Teil des „Waldgebietes Kettelerhorst“ liegt auf dem Gebiet der Städte Sendenhorst und Warendorf. Auch das Naturschutzgebiet „Mussenbachaue“ im Osten der Gemeinde Everswinkel an der Grenze zu Warendorf liegt natürlich nicht ausschließlich im Gemeindegebiet, da hier die gesamte Aue eines Fließgewässers geschützt wird. Der Mussenbach ist ein teilweise völlig natürlich entwickelter Tieflandbach, dessen Ufer von ebenfalls völlig natürlichen Feuchtwäldern begleitet wird, - und damit schon etwas Besonderes.

Im Ortsteil Alverskirchen zwischen einem Altarm der Angel und der neuen Angel liegt das Naturschutzgebiet „Angelniederung“. Dieses Feuchtwiesengebiet ist voller seltener Tier- und Pflanzenarten und darum auch – im Gegensatz zu allen anderen Naturschutzgebieten in Everswinkel – nicht zugänglich.

Zu den schönsten Naturschutzgebieten der Region überhaupt zählt das „Dorffeld“ im Ortsteil Alverskirchen. Viele „Pättkes“ und Wirtschaftswege führen durch das Naturschutzgebiet „Dorffeld“, sodass hier die Münsterländer Parklandschaft mit ihrer kleinteiligen Struktur, ihren Kopfweiden, dichten Wallhecken und uralten Eichen bei einem Spaziergang oder einer Radtour besonders gut erlebbar wird.


Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landschaftsgesetz NW

Zuständige Stelle

Tiefbau, Umwelt
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

02582 88-311
E-Mail senden

Ansprechpartner

Naturschutzgebiete
Sechs Naturschutzgebiete sind auf dem Gebiet der Gemeinde Everswinkel ausgewiesen.

Im Norden des Gemeindegebietes an der Grenze zu Telgte liegt das Waldgebiet „Heidbusch“ mit seinem naturnahen Stieleichen-Hainbuchenwald. Einen naturnahen Bestand mit Stieleichen, Hainbuchen und Waldmeister findet man auch im „Wartenhorster Sundern“ östlich der Straße nach Hoetmar, wo auch noch eine 10 ha große Naturwaldzelle zu finden ist. Beide Naturschutzgebiete sind als besonders schützenswert im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen. Das gleiche gilt für das „Waldgebiet Kettelerhorst“ mit seiner Graureiherkolonie am südöstlichen Rand der Gemeinde Everswinkel.

Naturschutzgebiete sind nicht unbedingt identisch mit Stadt- oder Gemeindegrenzen: Ein Teil des „Waldgebietes Kettelerhorst“ liegt auf dem Gebiet der Städte Sendenhorst und Warendorf. Auch das Naturschutzgebiet „Mussenbachaue“ im Osten der Gemeinde Everswinkel an der Grenze zu Warendorf liegt natürlich nicht ausschließlich im Gemeindegebiet, da hier die gesamte Aue eines Fließgewässers geschützt wird. Der Mussenbach ist ein teilweise völlig natürlich entwickelter Tieflandbach, dessen Ufer von ebenfalls völlig natürlichen Feuchtwäldern begleitet wird, - und damit schon etwas Besonderes.

Im Ortsteil Alverskirchen zwischen einem Altarm der Angel und der neuen Angel liegt das Naturschutzgebiet „Angelniederung“. Dieses Feuchtwiesengebiet ist voller seltener Tier- und Pflanzenarten und darum auch – im Gegensatz zu allen anderen Naturschutzgebieten in Everswinkel – nicht zugänglich.

Zu den schönsten Naturschutzgebieten der Region überhaupt zählt das „Dorffeld“ im Ortsteil Alverskirchen. Viele „Pättkes“ und Wirtschaftswege führen durch das Naturschutzgebiet „Dorffeld“, sodass hier die Münsterländer Parklandschaft mit ihrer kleinteiligen Struktur, ihren Kopfweiden, dichten Wallhecken und uralten Eichen bei einem Spaziergang oder einer Radtour besonders gut erlebbar wird.


Rechtsgrundlagen allgemein

  • Landschaftsgesetz NW
https://serviceportal.everswinkel.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/658/show
Tiefbau, Umwelt
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Telefon 02582 88-311

Herr

Schumacher

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