Als Untere Denkmalbehörde deckt die Gemeinde Everswinkel ein breites Spektrum an denkmalschützenden und –pflegerische Aufgaben ab. Dazu gehören z.B.:

  • Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
  • Führen der Denkmalliste
  • Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten und für Veränderungen in deren Umgebung
  • Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen

Seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes wurden in Everswinkel insgesamt 96 Denkmäler durch Eintragung in die Denkmalliste unter Schutz gestellt. Es handelt sich dabei um Gebäude wie z.B. alte Fachwerkhäuser, Speicher oder auch die beiden Pfarrkirchen St. Agatha und St. Magnus. Hinzu kommen sakrale Objekte wie Bildstöcke, Wegekreuze und –kapellen. Neben diesen Baudenkmälern gibt es auch drei eingetragene Bodendenkmäler wie z.B. alte Landwehre. Und seit 1997 auch ein sogenanntes bewegliches Denkmal: die Sammlung historischer landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte des Bürgerschützen- und Heinmatvereins St. Hubertus Everswinkel.

Eigentümer oder Nutzer, die Maßnahmen an ihrem Baudenkmal ausführen bzw. ausführen lassen, können in den Genuss öffentlicher Zuschüsse gelangen, sofern denkmalbedingte Mehrkosten entstehen. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Förderung besteht allerdings nicht.

Das Amt für Planen, Bauen, Umwelt der Gemeinde Everswinkel berät Sie dabei gerne.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Denkmalschutzgesetz NRW

Zuständige Stelle

Planung, Bauordnung
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Ansprechpartner